KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

02.07.2012, 10:22

Hey :wink1

mir ist das ja total unangenehm. ich hab einen KFA gemacht und vergessen die Erhöhungsgebühr aufzunehmen. Leider ist mir das erst jetzt nach Erlass des KFB´s aufgefallen und der Erlass ist auch schon ein Stückchen her. Kann man die vergeseen Erhöhungsgebühr nachfestsetzen lassen? Löst das Kosten aus? (wir sind auch selbst Mdt)
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tiko73

#2

02.07.2012, 10:25

Ich würde sagen ja, und ggf. 3,50 € ZU-Kosten (aber mehr dürfte es eigentlich nicht kosten, denke ich).
Sonea

#3

02.07.2012, 10:28

Nachfestsetzung: ja, möglich, da vergessen.
Kosten: it depends; im VFVerfahren auf jeden Fall erneute ZU-Auslagen. Im KFVerfahren dürften keine neuen Kosten entstehen.
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ellimorelli
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#4

02.07.2012, 10:37

[quote="Sonea"]Nachfestsetzung: ja, möglich, da vergessen.
Kosten: it depends; im VFVerfahren auf jeden Fall erneute ZU-Auslagen. Im KFVerfahren dürften keine neuen Kosten entstehen.[/quote]

mit dem roten Satz kann ich leider :oops: nicht richtig was anfangen...
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Sonea

#5

02.07.2012, 10:38

VFVerfahren = Vergütungsfestsetzungsverfahren nach RVG § 11 (= € 3,50 pro Zustellung).
KFVerfahren = Kostenfestsetzungsverfahren nach ZPO §§ 103ff.
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ellimorelli
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#6

02.07.2012, 10:44

also muss max. mit 3,50 € gerechnet werden. sonst kommt nichts, ja?

und ist das dann vom Text her ein ganz normaler KFA oder muss man das anders formulieren? Am Ende der Aufstellung der Kosten hätte ich dann "abzüglich der bereits mit KFB vom ... festgesetezen Kosten in Höhe von ... €" geschrieben.
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ellimorelli
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#7

02.07.2012, 11:05

schreibt man das so: die Kosten des Verfahrens gemäß § 104 ZPO festzusetzen

oder muss es heißen die weiteren Kosten des Verfahrens....?
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gkutes

#8

02.07.2012, 11:09

du beantragst die Nachfestsetzung der Kosten + Verzinsung. Und dann auch nur die Erhöhung
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ellimorelli
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#9

02.07.2012, 11:13

also nicht so, wie ein normaler KFA? jetzt bin ich überfordert... :oops:
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gkutes

#10

02.07.2012, 11:15

doch, ganz normal. Aber eben Nachfestsetzung statt Festsetzung. Einfach, damit es klar ist, was du willst. (Wie halt auch zB beim Kostenausgleich... ) Also so mache ich es jedenfalls.
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