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KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebühr?

Verfasst: 02.07.2012, 10:22
von ellimorelli
Hey :wink1

mir ist das ja total unangenehm. ich hab einen KFA gemacht und vergessen die Erhöhungsgebühr aufzunehmen. Leider ist mir das erst jetzt nach Erlass des KFB´s aufgefallen und der Erlass ist auch schon ein Stückchen her. Kann man die vergeseen Erhöhungsgebühr nachfestsetzen lassen? Löst das Kosten aus? (wir sind auch selbst Mdt)

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 10:25
von tiko73
Ich würde sagen ja, und ggf. 3,50 € ZU-Kosten (aber mehr dürfte es eigentlich nicht kosten, denke ich).

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 10:28
von Sonea
Nachfestsetzung: ja, möglich, da vergessen.
Kosten: it depends; im VFVerfahren auf jeden Fall erneute ZU-Auslagen. Im KFVerfahren dürften keine neuen Kosten entstehen.

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 10:37
von ellimorelli
[quote="Sonea"]Nachfestsetzung: ja, möglich, da vergessen.
Kosten: it depends; im VFVerfahren auf jeden Fall erneute ZU-Auslagen. Im KFVerfahren dürften keine neuen Kosten entstehen.[/quote]

mit dem roten Satz kann ich leider :oops: nicht richtig was anfangen...

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 10:38
von Sonea
VFVerfahren = Vergütungsfestsetzungsverfahren nach RVG § 11 (= € 3,50 pro Zustellung).
KFVerfahren = Kostenfestsetzungsverfahren nach ZPO §§ 103ff.

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 10:44
von ellimorelli
also muss max. mit 3,50 € gerechnet werden. sonst kommt nichts, ja?

und ist das dann vom Text her ein ganz normaler KFA oder muss man das anders formulieren? Am Ende der Aufstellung der Kosten hätte ich dann "abzüglich der bereits mit KFB vom ... festgesetezen Kosten in Höhe von ... €" geschrieben.

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 11:05
von ellimorelli
schreibt man das so: die Kosten des Verfahrens gemäß § 104 ZPO festzusetzen

oder muss es heißen die weiteren Kosten des Verfahrens....?

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 11:09
von gkutes
du beantragst die Nachfestsetzung der Kosten + Verzinsung. Und dann auch nur die Erhöhung

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 11:13
von ellimorelli
also nicht so, wie ein normaler KFA? jetzt bin ich überfordert... :oops:

Re: KFA erlassen; Nachfestsetzung vergessenen Erhöhungsgebüh

Verfasst: 02.07.2012, 11:15
von gkutes
doch, ganz normal. Aber eben Nachfestsetzung statt Festsetzung. Einfach, damit es klar ist, was du willst. (Wie halt auch zB beim Kostenausgleich... ) Also so mache ich es jedenfalls.