Verweisung oder Trennung eines Rechtsstreits

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kitty
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#1

02.07.2012, 08:55

Zum Sachverhalt:

Klage wird gegen die Beklagten zu 1.) und zu 2.) beim LG x eingereicht.

Nach mündlicher Verhandlung wird der Rechtsstreit durch Beschluss bezüglich der Beklagten zu 2.) an das Landgericht y teilverwiesen.

Hinsichtlich der Beklagten zu 1.) erlässt das LG x zunächst ein Teil-VU und später erging ein Kosten-Schluss-Urteil.

Liegt hier eine „normale“ Verweisung (Teilverweisung; GK mussten ein weiteres Mal eingezahlt werden) vor oder ist die Sache als Verfahrenstrennung anzusehen?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.07.2012, 14:03

Nein, das ist eine Trennung und ihr bekommt vom Zeitpunkt der Trennung an alle Gebühren gesondert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kitty
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#3

03.07.2012, 09:15

:thx

Ich hab´s inzwischen auch gefunden im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage zu § 15, Rd. 51.
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