Zum Sachverhalt:
Klage wird gegen die Beklagten zu 1.) und zu 2.) beim LG x eingereicht.
Nach mündlicher Verhandlung wird der Rechtsstreit durch Beschluss bezüglich der Beklagten zu 2.) an das Landgericht y teilverwiesen.
Hinsichtlich der Beklagten zu 1.) erlässt das LG x zunächst ein Teil-VU und später erging ein Kosten-Schluss-Urteil.
Liegt hier eine „normale“ Verweisung (Teilverweisung; GK mussten ein weiteres Mal eingezahlt werden) vor oder ist die Sache als Verfahrenstrennung anzusehen?
Verweisung oder Trennung eines Rechtsstreits
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, das ist eine Trennung und ihr bekommt vom Zeitpunkt der Trennung an alle Gebühren gesondert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.