ABrechnungsfrage zur Nebenklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ulili
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#1

29.06.2012, 09:48

Guten Morgen,

ich habe mal wieder eine Frage *seufz* und danke, schon jetzt für die nette Hilfe hier!!!

Also, wir sind die Nebenklägerseite. Verhandlung war gestern. Wir haben keine Pflichtverteidigung oder so. Wie rechne ich ab? Laß ich die Kosten gleich irgendwie mit nem KFA beim Gericht festsetzen (wegen Titel), müssen wir im Zweifel eine Rechnung erst direkt an die Gegenseite stellen (der hat eh nichts, Mahnungen folgen - Weg ZV würde folgen) oder wie läuft das bzw. was wäre am günstigesten, welches Vorgehen würdet ihr empfelen?

:thx :thx :thx
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.06.2012, 09:50

Wie lautet denn überhaupt die Entscheidung? War ein Adhäsionsverfahren anhängig? Bei Wahlverteidigung macht der Mandant Zahlemann & Söhne.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
suzette
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#3

29.06.2012, 10:25

Die Gebühren sind die gleichen wie für einen Wahlverteidiger.

Kostenschuldner ist der Mandant, der kriegt die Rechnung, welche bei
euch ins Soll gebucht wird.

Wenn dem Angeklagten die Kosten auferlegt wurden, stellt ihr einen
KFA (wird nicht gebucht):

"wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen zu Lasten
des Angeklagten gemäß § 464b StPO festzusetzen.

Um Anordung der Verzinsung ab Rechtskraft bzw. Antragseingang
wird gebeten."

Eine vorherige Zahlungsaufforderung an den Gegner ist nicht erfor-
derlich.
Ulili
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#4

02.07.2012, 11:13

Hallo,

:thx für Deine Antwort.

Habe das gerade noch einmal in der Kanzlei gesprochen und dann wird so verfahren!!!

:wink1
Ulili
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#5

02.07.2012, 21:35

... besprochen :oops:
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