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Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 29.06.2012, 09:24
von marlix
Wie rechnet man die Tatätigkeit ab, wenn ein Antrag auf Betreuungseinrichtung gestellt wurde?

Re: Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 02.07.2012, 14:51
von Anahid
Betreuung ist ein FGG-Verfahren und darum würde ich auch den Antrag entsprechend dem FGG abrechnen.

Re: Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 02.07.2012, 15:15
von marlix
Danke schon mal. Hab ich noch nie gemacht. :?:
Als, es müsste eine 1,3 Verfahrensgebühr entstanden sein. Wie wäre dann aber der Streitwert? Der Antrag des Vermieters auf Betreuungseinrichtung wurde abgelehnt, der Mieter sich selbst überlassen, der vermieter muss zugucken.

Re: Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 02.07.2012, 15:40
von Adora Belle
Wie im Parallelthread - bitte zunächst Deine Berufsangabe im Profil ergänzen.

Re: Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 02.07.2012, 15:50
von Pepples
und auch hier
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

Verfasst: 02.07.2012, 16:11
von Adora Belle
Da würde ich mal §42 Abs.3 FamGKG vermuten.