Vergütung für Antrag auf Einrichtung einer Betreuung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marlix
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#1

29.06.2012, 09:24

Wie rechnet man die Tatätigkeit ab, wenn ein Antrag auf Betreuungseinrichtung gestellt wurde?
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#2

02.07.2012, 14:51

Betreuung ist ein FGG-Verfahren und darum würde ich auch den Antrag entsprechend dem FGG abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
marlix
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#3

02.07.2012, 15:15

Danke schon mal. Hab ich noch nie gemacht. :?:
Als, es müsste eine 1,3 Verfahrensgebühr entstanden sein. Wie wäre dann aber der Streitwert? Der Antrag des Vermieters auf Betreuungseinrichtung wurde abgelehnt, der Mieter sich selbst überlassen, der vermieter muss zugucken.
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#4

02.07.2012, 15:40

Wie im Parallelthread - bitte zunächst Deine Berufsangabe im Profil ergänzen.
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#5

02.07.2012, 15:50

und auch hier
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#6

02.07.2012, 16:11

Da würde ich mal §42 Abs.3 FamGKG vermuten.
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