Klage Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
DieMädels
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 26.08.2009, 16:06

#1

28.06.2012, 11:37

Ich kämpfe hier gerade mit einer Klage in einer Unfallsache und stehe - mal wieder - auf Kriegsfuß mit der vorgerichtlichen Rechnung. Vielleicht steh ich aber auch einfach nur auf der Leitung.

Die gegnerische Haftpflicht hat die Regulierung komplett abgelehnt, so dass wir jetzt Klage erheben müssen. Ich habe meine sämtlichen Klagepositionen im Klageantrag drin (Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Auslagenpauschale). Was ich jetzt nicht weiß, nehme ich unsere Kostennote, die wir mit Gutachten etc. an die gegnerischen Haftpflicht geschickt haben auch komplett mit in die Hauptforderung auf und verlange auch Zinsen dafür? Wir haben das bei einer anderen Unfallsache so gemacht (auf Anweisung des Chefs), ich war mir aber damals schon nicht sicher ob das 100%ig so richtig ist. Aber meiner Meinung nach geht doch hier nix mit Anrechnen, da ja in dem Sinn auch nix gezahlt worden ist???

Es wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#2

28.06.2012, 11:42

wir machen die vorgerichtlichen Kosten immer mit Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem ... in Ziffer II der Klage geltend. Gegenstandswert sind hier sämtliche Positionen, die du einklagst. Die Rechnung füg ich ans Ende der Klage ein, damit das Gericht sieht, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

28.06.2012, 11:43

Die vorgerichtlichen Gebühren werden als Nebenforderung geltend gemacht werden. Verzinsung ab Verzug.

Ob du jetzt die kompletten Gebühren oder nur den nicht anrechenbaren Teil nimmst, bleibt dir überlassen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

28.06.2012, 11:43

Wenn von niemandem etwas gezahlt wurde, auch nicht vom Mandanten, stellst du keinen Zahlungsantrag, sondern einen Freistellungsantrag.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

28.06.2012, 11:44

Freistellungsantrag sollte - soweit möglich - vermieden werden. Gibt Probleme bei der Vollstreckung.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

28.06.2012, 11:45

Wir hatten bisher das Glück, dass nicht vollstreckt werden musste. ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#7

28.06.2012, 11:45

soweit ich weiß, verklagen wir auch IMMER auf Zahlung
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#8

28.06.2012, 11:56

LuzZi hat geschrieben:Wenn von niemandem etwas gezahlt wurde, auch nicht vom Mandanten, stellst du keinen Zahlungsantrag, sondern einen Freistellungsantrag.
Auch dann kann man auf Zahlung verklagen und braucht keinen Freistellungsantrag. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#9

28.06.2012, 11:58

Das sieht Hannover etwas anders.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#10

28.06.2012, 12:12

Liesel hat geschrieben:Freistellungsantrag sollte - soweit möglich - vermieden werden. Gibt Probleme bei der Vollstreckung.
Und neuerdings unechte Versäumnisurteile, wenn nicht schlüssig :lol:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten