Vereinsregister

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nicole73
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#1

25.04.2007, 14:04

Welche Gebühren kann ich abrechnen? Wir vertreten einen Verein. Da gibt es bei dem Amtsgericht einen Beschluss, gegen den legen wir sofortige Beschwerde ein. Danach kommt ein Beschluss, gegen den legen wir weitere Beschwerde ein.

Was kann ich abrechnen?

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Pepsi
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#2

25.04.2007, 21:07

was ist das denn für ein Verfahren, worum gehts es etc. ein bißchen mehr müsstest du schon erzählen
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NORTHERN DINO
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#3

25.04.2007, 21:12

Pepsi hat geschrieben:was ist das denn für ein Verfahren, worum gehts es etc. ein bißchen mehr müsstest du schon erzählen

Sehe ich auch so: Registerverfahren, Zivilverfahren oder worum geht´s?
~ Grüßle ~
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nicole73
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#4

25.04.2007, 21:15

Wir vertreten ein Kloster in Gestalt eines Vereins. Die Gegenseite sind Kirchenvertreter. Die Kirchenvertreter sagten, der Verein besteht nicht mehr, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und veranlasst das Amtsgericht - Vereinsregister - zur Bestellung eines Notvorstandes. Gegen den Beschluss haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Danach kam wieder ein Beschluss, gegen den wir weitere Beschwerde einlegen. Es gibt zwar 2 Ordner zu diesem Verfahren, aber mehr gibt es wirklich nicht zu erzählen. Kannst du mir helfen?
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Pepsi
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#5

25.04.2007, 21:29

hm, also für die Beschwerde gibts ne Gebühr.. bin aber im Moment zu faul um nachzugucken, guck dochmal selbst (einfach mal stöbern) http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/ivv00.php
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