Vertretung des Schuldners im ZV-Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Britannia
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#1

21.06.2012, 12:02

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal folgende Frage:

Unser Mandant hat eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes bekommen, der dortige Titel ist aber aufgrund eines abgeschlossenen Gerichtsverfahrens nicht mehr existent.
Wir haben nunmher das Hauptzollamt angeschrieben und den Sachverhalt so dargelegt.
Daraufhin haben die die ZV eingestellt.

Ich würde jetzt nach VV 3309 abrechnen.
VV 2300 kommt meiner Meinung nach nicht in Frage, da es ja ein Vollstreckungsverfahren ist. Im RVG-Kommentar steht zu 2300, es muss geprüft werden, ob nicht eine Abrechnung nach einem anderen Abschnitt in Frage kommt.

Liege ich richtig?

VG, Britannia
c-key
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#2

21.06.2012, 12:41

Hallo,
ich denke schon, dass du die Gebühr 3309 anwenden musst, denn es war eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung.

Es gibt auch einen Beitrag in dem das schon mal thematisiert war:

Verfasst: 14.05.2008, 11:17 - Thema: Geb. gem. Nr. 3309 Vertretung Schuldner
Britannia
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#3

21.06.2012, 14:33

Danke für die schnelle Antwort.

Habe bei der Suchfunktion Vertretung Schuldner ZV eingegeben, da hab ich das Thema nicht gefunden.

Dann war ich ja mit meiner Meinung richtig.

VG, Britannia
rosa

#4

21.06.2012, 14:35

3309 auch bei Vertretung des Schuldners, ja!
TaMa
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#5

15.08.2013, 15:43

Hierzu hab ich mal eine Frage: Hat damit tatsächlich jemand Erfolg?
Wir haben diese Abrechnung jetzt schon einige Male versucht durchzubekommen, aber jedes Mal wird der Antrag abgeschmettert mit der Begründung, man solle sich an den Schuldner (also Mdt) wenden.

Gibt es positive Erfahrungsberichte?
TaMa
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#6

18.09.2013, 09:03

Kann mir dazu niemand was sagen?

Wenn Ihr die Nr. 3309 VV abrechnet...dann wem gegenüber?

Wir haben häufiger die Mitteilung zurückbekommen, dass Kosten eben nicht zu erstatten sind. Wir sollten uns deswegen an den Schuldner selbst wenden.

Wir wissen nicht so Recht, was wir darauf erwidern sollen. Hat niemand Erfahrungswerte?
Wenn nämlich generell eine Kostenerstattung nicht erfolgt, dann werden wir in Zukunft keine Rechnungen mehr schicken...

Einen schönen Start in den Tag Euch allen!
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#7

18.09.2013, 09:49

TaMa hat geschrieben:Wenn nämlich generell eine Kostenerstattung nicht erfolgt, dann werden wir in Zukunft keine Rechnungen mehr schicken...
:shock:

Na an den Mandanten wirst Du wohl so oder so eine schicken müssen. Und bei dem beschriebenen Sachverhalt gehe ich nicht davon aus, dass eine Kostenerstattung durch das Hauptzollamt erfolgt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
TaMa
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#8

18.09.2013, 10:06

Naja, ich dachte nur, ich frage mal, weil das ja anscheinend auch andere in diesen "Verfahren" abgerechnet haben, was dabei herausgekommen ist.
Aber dann kann man sich das künftig wohl sparen. ....
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#9

18.09.2013, 10:27

Abrechnen ist aber auch etwas anderes als erstatten. Soweit ich den Beitrag verstanden habe, ging es hier lediglich um die Abrechnung gegenüber dem Mandanten und nicht um die Erstattung durch den Gläubiger.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#10

18.09.2013, 11:26

Stimmt wohl. Na gut, dann weiß ich Bescheid. Danke
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