Einigungsgebühr aus höherem Wert?
Verfasst: 20.06.2012, 11:14
Hallo,
steht grad irgendwie auf dem Schlauch...
Also wir haben eine Kündigungsschuztklage vor dem ArbG SW 8.024,43 €, d.h. für mich 1,3 VG, 1,2 TG und die 1,0 Einigungsgebühr, da die Parteien sich geenigt haben.
Allerdings wurde sich auf 15.000 € Abfindung geeinigt. Was nehme ich nun für die Einigungsgebühr??
Geh ich richtig mit:
SW: 8.024,43 €
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
oder darf ich die EG aus dem höheren Wert (15.0000,00) nehmen?
Vielen Dank schonmal im vorraus!!
steht grad irgendwie auf dem Schlauch...
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Also wir haben eine Kündigungsschuztklage vor dem ArbG SW 8.024,43 €, d.h. für mich 1,3 VG, 1,2 TG und die 1,0 Einigungsgebühr, da die Parteien sich geenigt haben.
Allerdings wurde sich auf 15.000 € Abfindung geeinigt. Was nehme ich nun für die Einigungsgebühr??
Geh ich richtig mit:
SW: 8.024,43 €
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
oder darf ich die EG aus dem höheren Wert (15.0000,00) nehmen?
Vielen Dank schonmal im vorraus!!