Hallo,
steht grad irgendwie auf dem Schlauch...
Also wir haben eine Kündigungsschuztklage vor dem ArbG SW 8.024,43 €, d.h. für mich 1,3 VG, 1,2 TG und die 1,0 Einigungsgebühr, da die Parteien sich geenigt haben.
Allerdings wurde sich auf 15.000 € Abfindung geeinigt. Was nehme ich nun für die Einigungsgebühr??
Geh ich richtig mit:
SW: 8.024,43 €
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
oder darf ich die EG aus dem höheren Wert (15.0000,00) nehmen?
Vielen Dank schonmal im vorraus!!
Einigungsgebühr aus höherem Wert?
- Liesel
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Eine Abfindung wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus.
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Und im übrigen ist immer maßgeblich, worüber sich geeinigt wird. Das ist hier die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, SW siehe oben.
oh jetzt verstehe ich auch warum mein Chef die RG nicht unterschrieben hat, im Protokoll heisst es:
FIm Falle der Bestandskraft des gerichtlichen Vergleichs gibt das Gericht den GW der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt an:
für das Verfaren: 8.024,43
sowie Mehrwert des Vergleichs (Zeugnisinhalt) = 2.674,81 (1 Bruttomonatseinkommen)
d.h. nu so?!
1.3 VG (8.024,43)
1.2 TG (8.024,43)
1.0 EG (10.699,24)
FIm Falle der Bestandskraft des gerichtlichen Vergleichs gibt das Gericht den GW der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt an:
für das Verfaren: 8.024,43
sowie Mehrwert des Vergleichs (Zeugnisinhalt) = 2.674,81 (1 Bruttomonatseinkommen)
d.h. nu so?!
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1,3 VG aus 8.024,43
0,8 VG aus 2.674,81
Abgleich 15 III
1,2 TG aus 10.699,24
1,0 EG aus 8.024,43
1,5 EG aus 2.674,81
Abgleich 15 III
0,8 VG aus 2.674,81
Abgleich 15 III
1,2 TG aus 10.699,24
1,0 EG aus 8.024,43
1,5 EG aus 2.674,81
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