Ja, okay.
Hat noch jemand was zu der Regelung mit den zwei Terminen/VU gefunden. Ich kann dazu nichts finden.
zweites Versäumnisurteil
Also doch eher eine 0,5 nach Ziff. 3105 VV RVG, da nicht ordentlich vertreten.
Im übrigen wurde im Termin nicht erörtert. Wir haben nur Anträge aus der Klageschrift, Zurückweisung des Einspruchs durch 2. Versäumnisurteil gestellt.
Sehe ich das richtig: Wäre die Beklagte ordnungsgemäß vertreten gewesen, könnte ich eine 1,2 TG erheben?
Im übrigen wurde im Termin nicht erörtert. Wir haben nur Anträge aus der Klageschrift, Zurückweisung des Einspruchs durch 2. Versäumnisurteil gestellt.
Sehe ich das richtig: Wäre die Beklagte ordnungsgemäß vertreten gewesen, könnte ich eine 1,2 TG erheben?
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Ja genau. Wenn sie ordnungsgemäß vertreten gewesen wäre und hätte keine Anträge gestellt, hättest du eine 1,2 TG bekommen.Sehe ich das richtig: Wäre die Beklagte ordnungsgemäß vertreten gewesen, könnte ich eine 1,2 TG erheben?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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1,2 Terminsgebühr kann abgerechnet werden
siehe auch RVG für Anfänger, 13. Auflage Rz 1044
Wenn der Anwalt 2 Temine wahrnimmt, und bei deiden der gegener nicht erscheint (nicht ordnungsgemäß vertreten ist für mich wie nicht erschienen) entshet nicht eine 0,5, sondern eine 1,2 TG.
Verweis auf OLG Celle, JurBüro 2005, 302; Kritik von Mayer, RVG-Letter
siehe auch RVG für Anfänger, 13. Auflage Rz 1044
Wenn der Anwalt 2 Temine wahrnimmt, und bei deiden der gegener nicht erscheint (nicht ordnungsgemäß vertreten ist für mich wie nicht erschienen) entshet nicht eine 0,5, sondern eine 1,2 TG.
Verweis auf OLG Celle, JurBüro 2005, 302; Kritik von Mayer, RVG-Letter
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Aber der Anwalt hat ja nur einen Termin wahrgenommen, das erste VU ist im schriftlichen Vorverfahren ergangen.
Curry
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Ich hab in nem Seminarskript folgendes gefunden:
Der BGH hat entschieden:
Ist nach Erlass eines VU und nach Einspruch durch den Gegner dieser im daraufhin anberaumten Verhandlungstermin weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten, erhält der auch das zweite VU beantragende RA eine 1,2 TG nach Nr. 3104 VV RVG.
Unerheblich ist, ob das erste VU in einem Verhandlungstermin oder im schriftlichen Vorverfahren ergangen ist.
BGH, 07.06.06, VIII ZB 108/05, RVGreport 2006, 304
Also hier doch 1,2 nach 3104.
Der BGH hat entschieden:
Ist nach Erlass eines VU und nach Einspruch durch den Gegner dieser im daraufhin anberaumten Verhandlungstermin weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten, erhält der auch das zweite VU beantragende RA eine 1,2 TG nach Nr. 3104 VV RVG.
Unerheblich ist, ob das erste VU in einem Verhandlungstermin oder im schriftlichen Vorverfahren ergangen ist.
BGH, 07.06.06, VIII ZB 108/05, RVGreport 2006, 304
Also hier doch 1,2 nach 3104.
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Hallo,
1,2 TG vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 Az: 2 W 36/05
Leitsatz: Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.
1,2 TG vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 Az: 2 W 36/05
Leitsatz: Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.