Hallo ihr Lieben!
Ich hab mal wieder ein Problem, wird bestimmt länger, also folgender Fall:
Mietvertrag wurde 2002 geschlossen. 2006 wurde eine Rechtsschutz abgeschlossen. Wir vertreten die Vermieter.
Wir haben im November/Dezember 2006 Mietforderungen geltend gemacht, dafür haben wir auch Deckung von der RS erhalten.
Des weiteren haben wir die Kaution geltend gemacht, dafür haben wir keine Deckung erhalten, da der Anspruch auf die Kaution mit Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.
Außerdem haben wir (außergerichtlich) eine Kündigung wegen Eigenbedarf gemacht, auch da haben wir keine Deckung, da dies außergerichtlich ist, eine Deckung dürfte erst erteilt werden, wenn ein Rechtsstreit folgt.
Die Miete wurde zwischenzeitlich gezahlt. Wir haben die Kaution (1.400 €) sowie die RA-Kosten für die Aufforderungsschreiben eingeklagt. Im Termin wurde sich verglichen - Kaution wird gezahlt und zusätzlich werden die Mieter aus der Wohnung ausziehen (Räumung). Mehrwert des Vergleichs 4.200 €.
So jetzt erstmal meine Frage, ist die Rechtsschutzversicherung für die Räumung eintrittspflichtig. Meiner Meinung nach schon, sie müsste dann die Kosten für den Vergleichsmehrwert tragen und die weiteren ZV-Kosten für die Räumung. Oder?
Meine zweite Frage, wie rechne ich das gegenüber der Rechtsschutz ab?
Die Rechnung würde eigentlich wie folgt lauten:
1,3 VG aus 1400 €
0,3 Erhöhung aus 1400 €
0,8 VG aus 4200 €
0,3 Erhöhung aus 4200 €
Abgleich § 15 II RVG
1,2 TG aus 5600 €
1,0 Ein. aus 1400 €
1,5 Ein. aus 4200 €
Entgelte
MwSt.
Die Erhöhungsgebühren müssen auch abgeglichen werden?
Wie teile ich das zwischen der RS und den Mandanten auf?
Ganz schön kompliziert, aber ihr könnt mir sicher helfen!
Abrechnung Rechtsschutz / eintrittspflichtig?
Also die Erhöhungsgebühr müsste abgeglichen werden, richtig....
Versteh das aber nicht ganz...... Für die Klage haben sie Deckungszusage erteilt?? nur nicht für die außergerichtliche Geltendmachung?? Dann rechne alles ab gegenüber RSV
Versteh das aber nicht ganz...... Für die Klage haben sie Deckungszusage erteilt?? nur nicht für die außergerichtliche Geltendmachung?? Dann rechne alles ab gegenüber RSV
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Nein, wir haben ja die Kaution eingeklagt, die ist ja komplett ausgeschlossen, da der Anspruch schon 2002 entstanden ist. Im Termin wurde jetzt aber die Räumung mitverglichen, die Kosten dürften ja (ich weiß es ja nicht genau) von der RS zu tragen sein.
D.h. die Kaution wird gegenüber den Mandanten abgerechnet und die Räumung gegenüber der RS.
D.h. die Kaution wird gegenüber den Mandanten abgerechnet und die Räumung gegenüber der RS.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Richtig..... Dann würde ich tatsächlich nur die KOsten des Vergleichs (mehrwert) aber auch den Mehrwert für Verfahrens und Terminsgebühr denen gegenüber abrechnen.
0,8 VG (4200)
0,3 ErhöhG
1,2 TG (4200)
1,5 EInG (4200)
Puts
USt
Und Mandanten dann den Rest........
0,8 VG (4200)
0,3 ErhöhG
1,2 TG (4200)
1,5 EInG (4200)
Puts
USt
Und Mandanten dann den Rest........
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
So habe ich mir das dann auch gedacht, aber ich wusste nicht so genau, ob die Abrechnung dann so richtig ist.
Was meinst du zu der Eintrittspflicht? Die müssten das doch zahlen, oder?
Was meinst du zu der Eintrittspflicht? Die müssten das doch zahlen, oder?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Also von der Schilderung des Sachverhalts auf jeden Fall. Räumung betrifft ja nicht die Kaution.....
Mit der Abrechnung ist es dann fraglich, ob du dem Mandanten nach Zahlung der RSV nicht obige Abrechnung vorlegst abzüglich der Zahlung der RSV.... Wobei ne gesonderte Abrechnung (ohne § 15 RVG natürlich mehr Geld bringen würde..... aber ob das so richtig ist?
Mit der Abrechnung ist es dann fraglich, ob du dem Mandanten nach Zahlung der RSV nicht obige Abrechnung vorlegst abzüglich der Zahlung der RSV.... Wobei ne gesonderte Abrechnung (ohne § 15 RVG natürlich mehr Geld bringen würde..... aber ob das so richtig ist?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ich denke auch, dass das nicht richtig wäre. Ich würde dann eine komplette Rechnung machen und die Zahlung der RS abziehen. Ich bin ja mal gespannt, ob die RS das überhaupt durchgehen lässt und nicht noch irgendwas kürzt oder so.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Na zumindest die SB...... Aber im Grunde haben Sie ihre Eigntritspflicht im Zusammenhang mit der Kündigung ja zugesagt. Bedeutet, die Räumung ist umfasst. Musst du wahrscheinlich nur gleich kurz mit erklären.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Nein, wir haben die Deckungszusage für die Mietrückstände. Für die außergerichtliche Kündigung haben wir keine Deckung beantragt, da Chef meinte, die würde erst erteilt werden, wenn es ins gerichtliche Verfahren geht.
Ich sag ja, es ist kompliziert.
Ja klar, die Selbstbeteiligung wird noch gekürzt, aber ich mein so im Allgemeinen. Die beanstanden doch bestimmt irgendwas.
Ich sag ja, es ist kompliziert.
Ja klar, die Selbstbeteiligung wird noch gekürzt, aber ich mein so im Allgemeinen. Die beanstanden doch bestimmt irgendwas.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Ach herrje.......... Dann frag mal bei der RSV an, ob die Kündigung bzw. die Folgen (Räumung) mit abgedeckt werden. Sonst zahlt nämlich doch der Mandant das gerichtliche Verfahren allein!
RSV dürfte dann ja nur außergerichtliche Kostennote bekommen, richtig?
RSV dürfte dann ja nur außergerichtliche Kostennote bekommen, richtig?