Zustellung von Anwalt zu Anwalt Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Clarissa
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#1

18.06.2012, 11:20

Hallo ihr schlauen Köpfchen :-)

Ich habe hier folgendes:

Vergleich wurde geschlossen, Gegenseite schickt uns - per Fax - lediglich eine Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs.
Es ist KEIN "Beglaubigt RA" - Stempel drauf.

Unsere Mandantschaft hat in der zwischenzeit den Vergleichsbetrag schon an die Gegenseite angewiesen.
Wir haben das Empfangsbekenntnis zur Zustellung des Vergleichs NICHT an die ggn. RAe zurückgeschickt weil es sich nicht (wie im EB angegeben) um eine beglaubigte vollstreckbare Ausfertigung handelt.

Jetzt fordert die Gegenseite trotzdem die 0,3 Gebühr gem. Nr. 3309 VV.
Bekommt die der gegnerische RA auch wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß war?

1000 DANK AN EUCH !!
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Liesel
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#2

18.06.2012, 11:21

Die Zustellung allein löst keine Gebühr aus.
LEBE DEN MOMENT

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Lämmchen
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#3

18.06.2012, 11:43

Ich sehe das wie Liesel - keine Gebühr.
Liebe Grüße

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Clarissa
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#4

18.06.2012, 11:48

Supi!
Ehm.. kann ich das irgendwo nachlesen? :-)
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Lämmchen
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#5

18.06.2012, 11:51

Liebe Grüße

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Clarissa
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#6

18.06.2012, 11:54

Klasse !!!
Ihr seid spitze!
Vielen lieben Dank !!! :thx
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