Anrechnung der GG auf 3400 ???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dany1981
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#1

14.06.2012, 15:31

Hallo, kurze Schilderung, wir sind auch nach Suchen noch nicht schlau geworden.

Wir waren außergerichtlich tätig, dann mussten wir uns Anwälte für das gerichtliche Verfahren in Österreichen suchen. Die haben dann das komplette gerichtliche Verfahren durchgezogen. Unsere "Vermutung" wäre (allerdings nur für uns, weil ich denke, die Ösis haben ihre eigene Abrechnung oder?):

außerger.

1,3 GG
AP
MwSt.
Fertig

gerichtl.

1,0 3400
AP
Mwst.
Fertig

Jetzt die Frage, mit oder ohne Anrechnung? Wir befürchten ja mit Anrechnung. Vermutung richtig oder falsch, das ist hier dei Frage! :pfeif

:thx
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Adora Belle
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#2

14.06.2012, 15:37

M.E. richtig. "Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens" ist auch die 3400.
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Frau Cindy
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#3

14.06.2012, 15:39

Anrechnung erfolgt auf jede Verfahrensgebühr, die von Teil 3 erfasst ist.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Dany1981
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#4

14.06.2012, 15:40

:thx Frau Cindy, Brett fällt grad vom Kopf! Auf die Idee sind wir ja gar nicht gekommen. :pfeif
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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