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Gebühr 2100 für Prüfung Klageerwiderung

Verfasst: 13.06.2012, 15:47
von Mecki
Hallo zusammen,

unser Mandant schickt uns eine ihm zugestellte Klage mit nem Anschreiben, dass wir die Erfolgsaussichten für eine Klageerwiderung prüfen sollen und er uns hierfür ggf. auch gleich bevollmächtigt. Was kann ich hierfür für Gebühren nehmen? Die 2100 VV RVG ist doch nur für Rechtsmittel oder?

Vielen Dank im Voraus!!!

Re: Gebühr 2100 für Prüfung Klageerwiderung

Verfasst: 13.06.2012, 16:10
von Anahid
2100 ist nur für Rechtsmittel. Du musst m.E. hier § 34 RVG anwenden und bekommst hier meiner Meinung nach höchstens 250 €. Praktisch kannst Du das als Gutachten betrachten.

Re: Gebühr 2100 für Prüfung Klageerwiderung

Verfasst: 13.06.2012, 16:43
von Mecki
Super, vielen Dank!!!