Gebühr 2100 für Prüfung Klageerwiderung
Verfasst: 13.06.2012, 15:47
Hallo zusammen,
unser Mandant schickt uns eine ihm zugestellte Klage mit nem Anschreiben, dass wir die Erfolgsaussichten für eine Klageerwiderung prüfen sollen und er uns hierfür ggf. auch gleich bevollmächtigt. Was kann ich hierfür für Gebühren nehmen? Die 2100 VV RVG ist doch nur für Rechtsmittel oder?
Vielen Dank im Voraus!!!
unser Mandant schickt uns eine ihm zugestellte Klage mit nem Anschreiben, dass wir die Erfolgsaussichten für eine Klageerwiderung prüfen sollen und er uns hierfür ggf. auch gleich bevollmächtigt. Was kann ich hierfür für Gebühren nehmen? Die 2100 VV RVG ist doch nur für Rechtsmittel oder?
Vielen Dank im Voraus!!!