Gebühr 2100 für Prüfung Klageerwiderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mecki
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#1

13.06.2012, 15:47

Hallo zusammen,

unser Mandant schickt uns eine ihm zugestellte Klage mit nem Anschreiben, dass wir die Erfolgsaussichten für eine Klageerwiderung prüfen sollen und er uns hierfür ggf. auch gleich bevollmächtigt. Was kann ich hierfür für Gebühren nehmen? Die 2100 VV RVG ist doch nur für Rechtsmittel oder?

Vielen Dank im Voraus!!!
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Anahid
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#2

13.06.2012, 16:10

2100 ist nur für Rechtsmittel. Du musst m.E. hier § 34 RVG anwenden und bekommst hier meiner Meinung nach höchstens 250 €. Praktisch kannst Du das als Gutachten betrachten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Mecki
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#3

13.06.2012, 16:43

Super, vielen Dank!!!
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