Streitwert im BauR Zahlungsanpruch + Mängelbeseitigungkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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strendy
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#1

12.06.2012, 12:22

Ich habe ein Fall, wo ich mir nicht sicher bin, welchen Streitwert ich für die Gebühren in Ansatz bringe. Vielleicht ist ja hier jemand fit.

Gegenseite stellt gem. Werkvertrag und Zahlungsplan zwei Rechnungen über einen Gesamtbetrag in Höhe von € 44.841,58 in Rechnung.

Streitwert bisher € 44.841,58 ist klar.

Nun aber sagt unser Mandanten hier liegt eine Überzahlung iHv. € 10.001,95 vor wegen nicht erbrachter Leistung und macht zusätzlich Mängelbeseitigungskosten iHv. € 20.919,00 geltend.

Werden nunmehr die Mängelbeseitigungskosten in Höhe von € 20.919,00 zum Streitwert den die GEgenseite geltend macht (44841,58) hinzugerechnet????

Bleibt der Streitwert 44.841,58 (da es ja der gleiche Gegenstand ist) oder aber erhöht dieser sich um die Mängelbeseitigungskosten???
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Liesel
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#2

12.06.2012, 12:26

Hier ist keiner fit. :vogel :mrgreen:

Eure Tätigkeit bezog sich doch auf "Überzahlung" und die Kosten für die Mängelbeseitigung, oder? M.E. mußt du einen SW von 30.920,95 Euro zugrunde legen.
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#3

12.06.2012, 12:36

Also nur, weil eine Rg iHv 44T gestellt wird, ist das ja nicht der Streitwert...
Seid ihr überhaupt schon im Streit? Du musst mal sagen, was ihr hier überhaupt gemacht habt.
strendy
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#4

12.06.2012, 12:45

Also die Gegenseite hat unseren Mandanten aufgefordert einen Gesamtbetrag in Höhe von € 44T zu zahlen. Daraufhin haben wir ein Schreiben gemacht und eine STellungnahme abgebeben, dass 10 T überzahlt worden sind, da die Leistungen nicht ausgeführt worden sind und machen für die geleisteten Arbeiten nunmehr Mängel in Höhe von € 20Tgeltend.

Streitwert???
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#5

12.06.2012, 12:48

#2
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