Wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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JLKL
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#1

12.06.2012, 12:11

Ich schon wieder, heute brauche ich Eure Hilfe ganz schön oft. Heute scheint doof-Tag in meinem Kopf zu sein. :shock:

Ich steh grad aufm Schlauch. Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen. Da steht jetzt im Protokoll:
Wert für Scheidung: 16.800,00
Wert für Versorgungsausgleich: 10.080,00
Wert Vergleich: 10.080,00

Wie rechne ich jetzt ab wegen den verschiedenen Werten?
Also die RVG-Nrn. sind klar
3100
3104 und
1003
aber mit welchen Werten? Aaaaaaaaaaaaaah!!!! :lol: :lol: :lol:

Ich mach mal einen Vorschlag:
3100 nach Wert 26.880,00
3104 nach Wert 26.880,00
1003 nach Wert 10.080,00 oder 36.960,00 ???
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#2

12.06.2012, 12:14

Achso, der Vergleich abgekürzt:
1. verzichten wechselseitig auf Unterhalt
2. verzichten wechselseitig auf Durchführung des Versorgungsausgleichs.

Wirkt sich das dann auch auf die Werte bei der Abrechnung aus?
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#3

12.06.2012, 12:15

Der Vergleich wurde doch offenbar nur über den VA geschlossen. Dann die 1003 aus diesem Wert. (Über die Scheidung kann man sich eh nicht vergleichen, aber wie kommst Du auf 36.000? Das taucht ja nirgendwo auf.)
JLKL
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#4

12.06.2012, 12:30

Die 36.960 sind alle drei Werte zusammen.

Muss ich dann jetzt beide angegebenen Werte für VA und Vergleich zusammenzählen (also 2 x 10.080,00) oder nur einfach 10.080 für den Vergleich?
Also
3100 nach Wert 26.880,00
3104 nach Wert 26.880,00
und
1003 nach Wert 10.080,00 oder 20.160,00 ?
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#5

12.06.2012, 12:31

3100 nach Wert 26.880,00
3104 nach Wert 26.880,00
1003 nach Wert 10.080,00
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#6

12.06.2012, 13:46

Der Unterhalt hat ja offenbar gar keinen eigenen Wert, sondern wurde nur deklaratorisch mit aufgenommen. Es gibt nur zwei Werte - Scheidung und VA.
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