Folgendes Problem:
Wir haben in einer Arbeitsrechtssache ein folgendes Anerkenntnisschlussurteil bekommen:
1. Beklagte zahlt an den Kläger 2.096,73 €.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden - bei einem Gesamtstreitwert von 9.217,17 € - dem Kläger zu 77 % und der Beklagten zu 23 % auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Anerkenntnisschlussurteil wird auf 2.096,73 € festgesetzt.
Frage: Muss ich jetzt einen Kostenausgleichungsantrag bei Gericht stellen? Ich dachte immer im Arbeitsrecht trägt jeder seine Kosten in erster Instanz selbst.
Oder hat das was damit zu tun, dass wir die Klage teilweise zurückgenommen haben?
Welchen Gegenstandswert nehme ich für meine Endabrechnung? Oder muss ich zwei Rechnungen machen. Bin etwas verwirrt, hab sowas noch nie gesehen.
Kostenquotelung Arbeitsrecht I. Instanz?
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- jojo
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Das bezieht sich nur auf die Gerichtskosten. Für Anwaltskosten gilt § 12 a Abs. I ArbGG. Ob da eventuelle Reisekosten oder fiktive Anwaltskosten zu erstatten sind, kann ich nicht beurteilen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Aha ok. Also schickt dann das Gericht die Kostenrechnung an uns!? Die Gegenseite hatte keinen Anwalt. Und wie ist das mit dem Gegenstandswert?
- jojo
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Das Gericht schickt die Kostenrechnung an eure Partei...
Und da es ein Schlussurteil ist, wirds da irgendwo ein Teilurteil geben, sagt mir die Glaskugel...
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Äh nöööö.. hab grad in der Akte nachgeschaut, da ist kein Teilurteil drin. Das Verfahren wurde zunächst ausgesetzt, da ein Rechtsstreit vor dem BAG anhängig war, dass für diese Angelegenheit entscheidend war. Wir haben dann die Klage zum Teil zurückgenommen. Nachdem Entscheidung beim BAG ergangen war, hat ArbG der Beklagten vorgeschlagen den noch übrig gebliebenen Klageantrag anzuerkennen, was die auch gemacht haben. Und jetzt kam das oben genannte Urteil.
Ich hasse Akten, die ich nicht von Anfang an bearbeitet habe
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