Hilfe bei Abrechnung Beratungshilfe
Verfasst: 30.05.2012, 09:23
Liebe Kolleginnen,
ich habe da mal eine Frage:
Wir vertreten Mandantin außgerichtlich. Außergerichtlich ist leider keine Einigung herbeizuführen, so dass von hier in der Angelegenheit ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt wurde. In dieser Angelegenheit wurde PKH bewilligt und auch abgerechnet.
Nun kam meine Chefin mit der Akte nach vorne und zauberte einen Antrag auf Beratungshilfe „aus dem Hut“ und bat die außergerichtliche Tätigkeit noch über die Beratungshilfe abzurechnen.
Im Normalfall wäre das ja schon vorher passiert und die für die Beratungshilfegebühr erhaltene Gebühr hätte bei der Abrechnung im PKH-Verfahren angerechnet werden müssen.
Aber wie mache ich es nun? Stehe da gerade etwas auf der Leitung
schon mal im Voraus
ich habe da mal eine Frage:
Wir vertreten Mandantin außgerichtlich. Außergerichtlich ist leider keine Einigung herbeizuführen, so dass von hier in der Angelegenheit ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt wurde. In dieser Angelegenheit wurde PKH bewilligt und auch abgerechnet.
Nun kam meine Chefin mit der Akte nach vorne und zauberte einen Antrag auf Beratungshilfe „aus dem Hut“ und bat die außergerichtliche Tätigkeit noch über die Beratungshilfe abzurechnen.
Im Normalfall wäre das ja schon vorher passiert und die für die Beratungshilfegebühr erhaltene Gebühr hätte bei der Abrechnung im PKH-Verfahren angerechnet werden müssen.
Aber wie mache ich es nun? Stehe da gerade etwas auf der Leitung
schon mal im Voraus