Kosten für die Geschäftsreise

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

29.05.2012, 09:31

Hallo allerseits.

Ich habe mich heute zum ersten Mal hier angemeldet, da ich ein kleines Problem habe und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Fall: RA unternimmt Reise zum LG über 2 Tage, da an beiden Tagen ein Termin stattfindet. Am ersten Tag der Reise (mit dem ersten Termin) erfährt er, dass der 2. Termin am morgigen Tag ausfällt. Da es schon zu spät ist, um die 2. Übernachtung zu stornieren, bleibt er im Hotel und fährt somit - wie vorher geplant - am 3. Tag heim.

Kann er dann für den ausgefallenen 2. Termin dennoch die Pauschale für die Geschäftsreise nach Nr. 7005 RVG abrechnen? Oder muss ein Termin stattgefunden haben, damit die Pauschale nach 7005 abgerechnet werden kann?

Ich stehe da gerade absolut auf dem Schlauch und kann in keinem Kommentar nachsehen.

LG Halisstra
beauty80

#2

29.05.2012, 10:48

waren denn die zwei Verhandlungstermine in ein und derselben Sache oder in unterschiedlichen Angelegenheiten?

schau dir mal diesen Link an....m.E. dürften die Kosten festsetzbar sein.
http://www.damm-legal.de/olg-bremen-flu ... erden-kann" target="blank

lg
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

29.05.2012, 10:55

Es waren zwei verschiedene Angelegenheiten. Dass wir die Übernachtungskosten zu tragen haben, habe ich auch befürchtet. Mir ging es jetzt noch um die Pauschale gemäß 7005 RVG. Da ist bei dem Link nicht von die Rede, auch wenn es nach dem Gelesenen den Anschein hat, dass das ebenfalls anfällt.

Ich bin verwirrt und fühle mich ein wenig überfragt.

Trotzdem schonmal danke für Deine Antwort.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

29.05.2012, 11:13

Das Abwesenheitsgeld war m.E. nicht unvermeidbar. Selbst wenn sich die Übernachtung nicht mehr stornieren läßt, muß man ja trotzdem nicht vor Ort bleiben und das bezahlte Zimmer quasi "abwohnen". Die Kosten der Übernachtung sind dann eben angefallen und, weil nicht stornierbar, auch notwendig. Nicht notwendig ist aber die Übernachtung als solche. Wenn der RA entscheidet, trotz des Terminsausfalls weiter abwesend zu bleiben, dann ist das sein persönliches Vergnügen. Das Abwesenheitsgeld ist deshalb aus meiner Sicht nicht erstattungsfähig.
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

29.05.2012, 11:37

Danke sehr.

Gilt das auch, wenn zB per Bahn gereist wurde, und das Ticket für den ursprünglichen Tag gültig ist und auch ein Sitzplatz reserviert wurde (welche ebenfalls nicht stornierbar sind - also Ticket und Sitzplatzreservierung) und er dann deswegen bleibt und erst am 3 (geplanten Tag) zurückreist?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

29.05.2012, 12:32

Würde ich genauso sehen. Mal davon abgesehen, daß ein nicht umbuchbares Ticket generell nicht so geeignet ist. Es kann immer sein, daß ein Termin auf den letzten Drücker platzt.
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

29.05.2012, 22:52

Adora Belle hat geschrieben:Würde ich genauso sehen. Mal davon abgesehen, daß ein nicht umbuchbares Ticket generell nicht so geeignet ist. Es kann immer sein, daß ein Termin auf den letzten Drücker platzt.
:D Sagen Sie das mal unserem Korrespondenzanwalt.
Danke. Sie haben mir sehr geholfen. Ich sehe das genauso, meine Chefin nicht so ganz. Ich klär das dann nochmal, wenn sie wieder da ist.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

30.05.2012, 11:40

:ohnmacht :ohnmacht :ohnmacht

Ich wurde nicht ernsthaft grade gesiezt? Das ist hier strengstens verboten! :omi

Btw: Frage mich, wie Korrespondenzanwalt und Reisekosten zusammenpaßt. Magst Du das noch näher erklären?
Benutzeravatar
Halisstra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 79
Registriert: 29.05.2012, 09:22
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

30.05.2012, 11:47

Wir sind eine Firma mit einer Rechtsanwältin. Vor Gerichten mit Anwaltszwang darf sie aber nicht auftreten.

Daher haben wir einen Anwalt in solchen Fällen eingeschaltet. Seine Rechnungen stellt er dann uns, da er ja für uns tätig ist. Da er ein wenig weit weg seinen Kanzleisitz hat, muss er zum zuständigen Gericht anreisen. Wir schauen zwar gerade, dass wir bei neuen Fällen einen hier ortsansässigen Anwalt nehmen, aber in alten Fällen oder wenn er dort schon tätig war, nehmen wir halt diesen.

Das mit dem Siezverbot ist an mir vorbeigegangen. :oops: Ich lese zwar schon seit einiger Zeit mit, aber habe das wohl bisher ignoriert.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

30.05.2012, 12:04

Na auf die Idee kommt halt auch sonst keiner. :wink:

Eine Rechtsanwältin, die nicht vor Gericht auftreten darf? Sicher?
Antworten