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Anrechnung der GG neu geregelt!

Verfasst: 23.04.2007, 12:41
von 13
Der BGH hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - die bisherige Anrechnungs- und Festsetzungspraxis verworfen!

Demnach wird, soweit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr zum selben Gegenstand anfallen, nicht die Geschäftsgebühr durch Anrechnung verringert, sondern die zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr.
Die Geschäftsgebühr ist in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen!

Verfasst: 23.04.2007, 12:46
von Raphaela1207
Also aus die Maus mit der hälftigen Geschäftsgebühr auch im Mahnverfahren? Immer jetzt ne 1,3 in Ansatz bringen? Plus MwSt und Auslagenpauschale

Das wäre ja klasse, dann brauch ich nicht immer so viel rumrechnen....

Verfasst: 23.04.2007, 12:50
von Curry
Machen das die Gericht dann künftig auch so, oder darf man im Mahnverfahren dann immer mit Monierungen rechnen???

Verfasst: 23.04.2007, 13:06
von StineP
Die Antwort ist doch klar, gel?? Monierungen ;P

Wahrscheinlich sollten wir uns obigen Text mal ausdrucken und an die MBs künftig einfach anheften..

Verfasst: 23.04.2007, 13:07
von Curry
Ausgedruckt hab ich mir das Urteil schon. Was das für Kopiekosten sind, wenn ich das an jeden MB hefte...

Verfasst: 23.04.2007, 13:10
von StineP
Habt Ihr echt so viele!??

Übrigens gibt es am 01.07. neue MB-Vordrucke!!! (die alten dürfen "nur noch *lach" bis 30.08.2008 verwendet werden)

Verfasst: 23.04.2007, 13:14
von mellimaus
Stine hat bestimmt nen Tippfehler: Dürfen noch bis 30.04.2008 verwendet werden :wink:

immer diese Änderungen...

Verfasst: 23.04.2007, 13:14
von Curry
Nein, so viele sind es nicht, aber trotzdem!
Das mit den MB-Vordrucken weiß ich - hab aufgepasst... :wink:

Verfasst: 23.04.2007, 13:14
von mellimaus
ach ja und die neuen MB gelten ab 01.05.2007

Verfasst: 23.04.2007, 13:17
von StineP
Öy, ihr Besserwisser!!! :teufel

Na gut, dann hab ich mich eben zweimal verschrieben :P