Der BGH hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - die bisherige Anrechnungs- und Festsetzungspraxis verworfen!
Demnach wird, soweit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr zum selben Gegenstand anfallen, nicht die Geschäftsgebühr durch Anrechnung verringert, sondern die zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr.
Die Geschäftsgebühr ist in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen!
Anrechnung der GG neu geregelt!
- Raphaela1207
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Also aus die Maus mit der hälftigen Geschäftsgebühr auch im Mahnverfahren? Immer jetzt ne 1,3 in Ansatz bringen? Plus MwSt und Auslagenpauschale
Das wäre ja klasse, dann brauch ich nicht immer so viel rumrechnen....
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- Curry
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Machen das die Gericht dann künftig auch so, oder darf man im Mahnverfahren dann immer mit Monierungen rechnen???
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Die Antwort ist doch klar, gel?? Monierungen ;P
Wahrscheinlich sollten wir uns obigen Text mal ausdrucken und an die MBs künftig einfach anheften..
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- Curry
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Ausgedruckt hab ich mir das Urteil schon. Was das für Kopiekosten sind, wenn ich das an jeden MB hefte...
Curry
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Habt Ihr echt so viele!??
Übrigens gibt es am 01.07. neue MB-Vordrucke!!! (die alten dürfen "nur noch *lach" bis 30.08.2008 verwendet werden)
Übrigens gibt es am 01.07. neue MB-Vordrucke!!! (die alten dürfen "nur noch *lach" bis 30.08.2008 verwendet werden)
- Curry
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Nein, so viele sind es nicht, aber trotzdem!
Das mit den MB-Vordrucken weiß ich - hab aufgepasst...
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Curry
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