Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#1

23.04.2007, 12:41

Der BGH hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - die bisherige Anrechnungs- und Festsetzungspraxis verworfen!

Demnach wird, soweit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr zum selben Gegenstand anfallen, nicht die Geschäftsgebühr durch Anrechnung verringert, sondern die zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr.
Die Geschäftsgebühr ist in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen!
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Raphaela1207
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 01.02.2007, 10:11
Wohnort: Bergkamen
Kontaktdaten:

#2

23.04.2007, 12:46

Also aus die Maus mit der hälftigen Geschäftsgebühr auch im Mahnverfahren? Immer jetzt ne 1,3 in Ansatz bringen? Plus MwSt und Auslagenpauschale

Das wäre ja klasse, dann brauch ich nicht immer so viel rumrechnen....
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

23.04.2007, 12:50

Machen das die Gericht dann künftig auch so, oder darf man im Mahnverfahren dann immer mit Monierungen rechnen???
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

23.04.2007, 13:06

Die Antwort ist doch klar, gel?? Monierungen ;P

Wahrscheinlich sollten wir uns obigen Text mal ausdrucken und an die MBs künftig einfach anheften..
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

23.04.2007, 13:07

Ausgedruckt hab ich mir das Urteil schon. Was das für Kopiekosten sind, wenn ich das an jeden MB hefte...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#6

23.04.2007, 13:10

Habt Ihr echt so viele!??

Übrigens gibt es am 01.07. neue MB-Vordrucke!!! (die alten dürfen "nur noch *lach" bis 30.08.2008 verwendet werden)
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#7

23.04.2007, 13:14

Stine hat bestimmt nen Tippfehler: Dürfen noch bis 30.04.2008 verwendet werden :wink:

immer diese Änderungen...
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#8

23.04.2007, 13:14

Nein, so viele sind es nicht, aber trotzdem!
Das mit den MB-Vordrucken weiß ich - hab aufgepasst... :wink:
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#9

23.04.2007, 13:14

ach ja und die neuen MB gelten ab 01.05.2007
StineP

#10

23.04.2007, 13:17

Öy, ihr Besserwisser!!! :teufel

Na gut, dann hab ich mich eben zweimal verschrieben :P
Antworten