Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#31

23.04.2007, 15:36

Jepp, ab sofort......
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Curry
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#32

23.04.2007, 15:37

Naja, eigentlich schon. Aber die Gerichte werden auch erstmal eine gaaaaaaaaaaanze Weile für die Umstellung brauchen.

Die Frage ist auch, ob es dann in Zukunft alle Kanzleien so machen werden...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#33

23.04.2007, 15:39

Naja, an die Rechtsprechung halten sich ja dann doch alle.........

Frag mich grad nur, ob die geltend gemachte (volle) GG weiterhin den Streitwert nicht erhöht und als Nebenforderung eingeklagt wird?? Wahrscheinlich hat sich daran nix geändert, nehm ich an
Blockflöte
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#34

23.04.2007, 15:46

Also, wir hatten das früher als Hauptforderung, Katalog-Nr. Verzugsschaden eingetragen. Das AG Hagen hatte dann mal ne Monierung geschickt, und seitdem machen wir es als Nebenforderung geltend. Also nicht streitwerterhöhend.

Und in den neuen MBs ist ja extra das Kästchen dafür bei den Nebenforderungen, also ist es wohl nicht streitwerterhöhend.

Und Danke an 13 für den Tipp.
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stein
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#35

23.04.2007, 15:47

Junge - Junge
jetzt sitze ich hier seit November um das mit dem Verzugsschaden gelernt zu haben und
bums - klatsch - faldera, alles für die Katz.
Wie mache ich das denn nun im MB geltend ?
Volle Hauptforderung und volle RA. Gebühren ?
Nix mehr mit Verzugsschaden und anrechenbarem Teil ?
Im FoKo bleibt dann vor dem MB alles wie vorher im Aufforderungsschreiben ?
Also ich meine - vor MB - nichts mehr anrechnen ?

Aber ich denke, die neuen MB Vordrucke haben ein Extra Feld für den Verzugsschaden.
Die neuen Vordrucke sind dann ja gleich wieder unbrauchbar.
Oder wie ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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leni
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#36

23.04.2007, 15:49

so, hab dann mal - nach rücksprache mit chef - eine brandaktuellen kfa der gegenseite genommen und ne monierung unter verweis auf das urteil geschickt, mal abwarten was passiert.
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
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Curry
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#37

23.04.2007, 15:51

@leni
Ja, aber wenn die ja nur die halbe Geschäftsgebühr in der Klage geltend gemacht haben, können sie ja auch die volle Verfahrensgebühr im KfA geltend machen. Soll die Gegenseite jetzt extra noch mal die andere Hälfte der Geschäftsgebühr einklagen?
Curry

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Andreas

#38

23.04.2007, 15:53

Thread bereinigt, Offtopic-Teil im entsprechenden Forenbereich.

Bitte bleibt doch etwas mehr beim Thema, Diäten etc. haben nun mal nix in nem Fachthread verloren.

:thx
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#39

23.04.2007, 15:55

@stein:
In dem NEUEN MB-Kästchen steht: Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit Betrag Euro.
Das passt doch, also einfach jetzt den Gesamtbetrag eintragen und nicht mehr gekürzt.
StineP

#40

23.04.2007, 15:57

_nancy_ hat geschrieben:@leni
Ja, aber wenn die ja nur die halbe Geschäftsgebühr in der Klage geltend gemacht haben, können sie ja auch die volle Verfahrensgebühr im KfA geltend machen. Soll die Gegenseite jetzt extra noch mal die andere Hälfte der Geschäftsgebühr einklagen?
:zustimm

Du kannst das jetzt nur machen, wenn die volle GG eingeklagt wurde und das habt Ihr sicher nicht gemacht, oder?? Geht ja eigentlich auch gar nicht!

Also alles auf Anfang!!
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