Streitwert Abmahnung Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

11.05.2012, 08:48

Guten Morgen,

ich habe hier eine Akte, in der wir den Gegner wegen zu später Zahlung der Miete abgemahnt haben.
Der Vorgang soll nun abgerechnet werden.

Leider finde ich weder im RVG für Anfänger noch im Streitwert-Kommentar einen Streitwert.

Kann mir da vielleicht jemand von euch weiter helfen?

Vielen Dank im Voraus
LG Eure Naughty
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Adelia
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#2

11.05.2012, 09:10

Habt ihr ihn angemahnt, dass er immer zu spät zahlt oder direkt die rückständige Miete?
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#3

11.05.2012, 11:32

Hallo Adelia,

wir haben ihn sowohl aufgrund zu später Zahlungen, als auch gar nicht geleisteter Mietzahlung abgemahnt.
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