Guten Morgen,
ich habe hier eine Akte, in der wir den Gegner wegen zu später Zahlung der Miete abgemahnt haben.
Der Vorgang soll nun abgerechnet werden.
Leider finde ich weder im RVG für Anfänger noch im Streitwert-Kommentar einen Streitwert.
Kann mir da vielleicht jemand von euch weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus
LG Eure Naughty
Streitwert Abmahnung Mietrecht
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 211
- Registriert: 21.10.2008, 23:52
Hallo Adelia,
wir haben ihn sowohl aufgrund zu später Zahlungen, als auch gar nicht geleisteter Mietzahlung abgemahnt.
wir haben ihn sowohl aufgrund zu später Zahlungen, als auch gar nicht geleisteter Mietzahlung abgemahnt.