Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvereinbarung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nell
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#1

25.02.2006, 08:38

Zur Zeit schlage ich mich mit der RSV unserer Mandanten herum, welche die Entstehung einer Einigungsgebühr ablehnt.

Unsere Mandantschaft hat sich mit dem Schuldner auf eine monatliche Ratenzahlung geeinigt. (Welche dieser bislang auch einhält)

Nach unserer Ansicht ist damit die Ungewissheit über die Realisierung der Forderung durch die Mitwirkung des Anwalts beseitigt. Die RSV entgegnet jedoch, dass dies gerade nicht der Fall ist, da nicht voraussehbar sei, ob er der Schuldner die Vereinbarung auch einhält.

Habt ihr noch ein paar Vorschlage zur weiteren Begründung für den Anfall einer Einigungsgebühr? (Rechtsprechung, Kommentierungen)

Nell
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

25.02.2006, 08:56

Hallo Nell,

in Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage 2005 habe ich folgendes gefunden:


Teilzahlungsvertrag:

Eine Einigungsgebühr kann zB in folgenden Situationen entstehen: Der Schuldner bietet auf Grund eines eingeholten Gutachtens unter Aufgabe einer eigenen Gegenforderung einen Teilbetrag an; der Schuldner tritt zur Sicherung einer Teilzahlungsvereinbarung sein Gehalt an den Gläubiger ab, LG BadBad AnwBl 82, 123, AG Mainz JB 76, 1061, aM LG Wuppert DGVZ 96, 94, AG Birkenfeld DGVZ 85, 175, AG Mü DGVZ 82, 13 (aber die Abtretung ist ein Nachgeben über die Zahlungspflicht hinaus).
(Rn 47)

:sturz


Ein Ratenzahlungsvertrag ist auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zulässig und geeignet, die Einigungsgebühr auszulösen, (je zum alten Recht) Zweibr Rpfleger 99, 83, LG Osnabr DGVZ 92, 121 AG Bln-Charlottenb JB 96, 607, aM LG Wuppert JB 96, 606, AG Kamen DGVZ 99, 14, Kessel DGVZ 04, 179 (aber ein Nachgeben ist nicht mehr nötig).
(Rn 48 )

:erklaer


Ein Vertrag nach VV 1000 kann ferner vorliegen, wenn sich der Gläubiger unter Beschränkung auf einen Teil der bisherigen Forderung verpflichtet, im Fall einer pünktlichen Ratenzahlung stillzuhalten, LG Tüb AnwBl 98, 347, aM AG Nürnb VersR 83, 474. Er kann ferner dann vorliegen, wenn der Schuldner auf Rechtsbehelfe unter solchen Voraussetzungen verzichtet, LG Heidelb JB 88, 1166, LG Kblz JB 90, 1620, AG Bingen DGVZ 91, 79, oder wenn der Schuldner den pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens an den Gläubiger abtritt, LG Frankenth JB 80, 1668, LG Fulda JB 84, 255, LG Kassel JB 80, 1029, oder wenn er den Steuererstattungsanspruch abtritt, LG Heidelb Rpfleger 84, 36, LG Osnabr DGVZ 92, 121, aM LG Hann JB 87, 1789, oder wenn er eine Sicherheitsleistung erbringt, Enders JB 99, 58, oder wenn er eine Bürgschaft beibringt.
(Rn 49)


:hund

Ein Vertrag nach VV 1000 kann fehlen, wenn der Versicherer einen Teilbetrag zahlt und eine Mehrzahlung ablehnt, aM AG Ansbach AnwBl 78, 70, oder wenn sich der Schuldner nur zu Teilzahlungen verpflichtet bzw bereit erklärt, Zweibr Rpfleger 99, 83, LG Gött JB 02, 252, AG Erding JB 03, 80, oder wenn Teilverzicht und Teilzahlung zusammentreffen, Mü MDR 99, 1286, LG Mü JB 99, 81, oder wenn der Schuldner einem Zinsaufschlag zustimmt, KG JB 81, 1361, LG Bln JB 85, 545, oder wenn er mit der „Übernahme der Kosten des Teilzahlungsvergleichs“ in Wahrheit nichts Neues übernimmt, Mü JB 93, 156, LG Bln JB 97, 367, LG Wuppert JB 88, 260.

:titanic
Viele Grüße

ich
Andreas

#3

25.02.2006, 12:31

Habt ihr eine förmliche Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen, Nell ?

Wenn ja, was steht da so grob drin ? Abtretung von Gehalt ? Verzicht auf Einrede der Verjährung ? Ist tituliert, oder hat der Schuldner ein Schuldanerkenntnis abgegeben ?
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