Akte auf DVD, wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bettyblue
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#1

09.05.2012, 10:59

Hallo, wir haben in einer Bußgeldsache die Akte auf DVD übersandt bekommen und mussten diese DVD kopieren, wie kann ich das gegenüber der RSV abrechnen?
LG
suzette
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#2

09.05.2012, 11:10

2,50 € pro Datei gemäß Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG.

Wenn jede Seite in einer einzelnen Datei gespeichert ist, würde ich trotzdem nur 2,50 € für die DVD abrechnen (ist ja nur ein Kopiervorgang).
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