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GW Unterhaltsschaden (Tod des Ehepartners) nach VKU

Verfasst: 08.05.2012, 08:03
von Fachkraft
Hallo,

wir vertreten eine Mandantin, die durch einen VKU ihren Ehemann verloren hat. Geltend gemacht wird u. a. ein Unterhaltsschaden, der als monatliche Leistung gezahlt werden soll. Nun stellt sich die Frage, wie sich daraus ein GW berechnen lässt. Es ist ja eine wiederkehrende Leistung. Wird da ein Jahresbetrag genommen? Oder der 3-fache Jahreswert. Ich hab schon versucht zu recherchieren, aber noch nichts brauchbares gefunden. Vielen Dank!

Re: GW Unterhaltsschaden (Tod des Ehepartners) nach VKU

Verfasst: 08.05.2012, 08:07
von Fachkraft
Ich glaube, meine Frage hat sich erledigt. :pfeif Ich habe gerade einen Hinweis gefunden, dass der 5-fache Jarhesbetrag angesetzt wird, sofern der Gesamtbetrag nicht geringer ist.