GW Unterhaltsschaden (Tod des Ehepartners) nach VKU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fachkraft
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#1

08.05.2012, 08:03

Hallo,

wir vertreten eine Mandantin, die durch einen VKU ihren Ehemann verloren hat. Geltend gemacht wird u. a. ein Unterhaltsschaden, der als monatliche Leistung gezahlt werden soll. Nun stellt sich die Frage, wie sich daraus ein GW berechnen lässt. Es ist ja eine wiederkehrende Leistung. Wird da ein Jahresbetrag genommen? Oder der 3-fache Jahreswert. Ich hab schon versucht zu recherchieren, aber noch nichts brauchbares gefunden. Vielen Dank!
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#2

08.05.2012, 08:07

Ich glaube, meine Frage hat sich erledigt. :pfeif Ich habe gerade einen Hinweis gefunden, dass der 5-fache Jarhesbetrag angesetzt wird, sofern der Gesamtbetrag nicht geringer ist.
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