ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen! Ist eine ziemlich harte Nuss zum Knacken, vielleicht sehe ich aber auch den Wald vor lauter Bäumen mal wieder nicht
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Schuldner, der sein Grundstück vor vielen Jahren (Vertrag wurde von uns ausgearbeitet) an seine Ehefrau übertragen hat. Im Grundbuch wurde zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Das Grundbuch wurde auf seine Ehefrau umgeschrieben.
Nach vielen Jahren, somit derzeit, haben wir durch einen neuen Mandanten nunmehr erfahren, dass unser lieber Schuldner noch immer die Auflassungsvormerkung im Grundbuch inne hat. Wir haben von unserem Mandanten ein Grundbuchauszug vorgelegt bekommen, da er dieses Grundstück nun kaufen will.
Nunmehr sind wir am überlegen, ob wir die eingetragene Auflassungsvormerkung unseres lieben Schuldners pfänden können? Ist das überhaupt möglich?
Wir haben überlegt, dass, wenn die Ehefrau nun das Grundstück verkauft, unser lieber Schuldner ja die Löschung dieser Auflassungsvormerkung beantragen muss. Und hier wollen wir ran. Wenn wir diesen Anspruch pfänden könnten, würden wir zwar der Löschung zustimmen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Ehefrau als Drittschuldner unseren lieben Schuldner auszahlen muss.
Was meint Ihr? Wie können wir mit dem Sachverhalt umgehen?
Vielen Dank im Voraus
farbenseele