Berufung zurückgenommen! Welche VG ist angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Linda 93
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#1

03.05.2012, 14:48

Hallo;) Ich habe mal eine Frage und zwar haben wir gegen ein Urteil Berufung eingelegt. Dann haben wir uns außergerichtlich mit dem Gegner geeinigt, so dass wir die Berufung zurückgenommen haben. Nun weiß ich nicht, ob eine 1,6 VG angefallen ist oder nur eine 1,1 VG? Kann mir jemand helfen? Außerdem wollte ich wissen, ob auch eine Einigungsgebühr angefallen ist?! Wahrscheinlich eher nicht oder?
Fräulein Fit

#2

03.05.2012, 14:51

1,6 VV, Berufung wurde ja schon eingelegt
und eine 1,5 Einigungsgebühr würde ich auch nehmen...
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#3

03.05.2012, 14:54

Wieso ne 1,5 EG?
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Fräulein Fit

#4

03.05.2012, 14:55

Liesel hat geschrieben:Wieso ne 1,5 EG?
wurde sich doch außergerichtlich geeinigt oder hab ich was vergessen?! :shock:
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#5

03.05.2012, 14:56

Berufung war doch aber schon anhängig.
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#6

03.05.2012, 14:59

Immer diese Schnellschüsse... :pfeif
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
~ Grüßle ~
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#7

03.05.2012, 15:00

Liesel hat geschrieben:Berufung war doch aber schon anhängig.
Irgendwie steh ich grad auf'm Schlauch...
:bahnhof
Linda 93
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#8

03.05.2012, 15:03

Die Berufung ist noch nicht begründet worden.
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#9

03.05.2012, 15:08

13 hat geschrieben:Immer diese Schnellschüsse... :pfeif
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
:kopfkratz
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Fräulein Fit

#10

03.05.2012, 15:08

13 hat geschrieben:Immer diese Schnellschüsse... :pfeif
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...

davon bin ich mal ausgegangen, weil man es sonst eigentlich noch mal reinschreibt, aber gut habe mich geirrt... ich bekenne mich schuldig :cry:
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