Berufung zurückgenommen! Welche VG ist angefallen?
Hallo;) Ich habe mal eine Frage und zwar haben wir gegen ein Urteil Berufung eingelegt. Dann haben wir uns außergerichtlich mit dem Gegner geeinigt, so dass wir die Berufung zurückgenommen haben. Nun weiß ich nicht, ob eine 1,6 VG angefallen ist oder nur eine 1,1 VG? Kann mir jemand helfen? Außerdem wollte ich wissen, ob auch eine Einigungsgebühr angefallen ist?! Wahrscheinlich eher nicht oder?
1,6 VV, Berufung wurde ja schon eingelegt
und eine 1,5 Einigungsgebühr würde ich auch nehmen...
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wurde sich doch außergerichtlich geeinigt oder hab ich was vergessen?!Liesel hat geschrieben:Wieso ne 1,5 EG?
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Berufung war doch aber schon anhängig.
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Immer diese Schnellschüsse...
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
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Irgendwie steh ich grad auf'm Schlauch...Liesel hat geschrieben:Berufung war doch aber schon anhängig.
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13 hat geschrieben:Immer diese Schnellschüsse...
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
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13 hat geschrieben:Immer diese Schnellschüsse...
Ist die Berufung schon begründet worden oder war es eine so gen. frühe Rücknahme? Im Moment sehe ich die 1,6 VG noch nicht als gesichert an...
davon bin ich mal ausgegangen, weil man es sonst eigentlich noch mal reinschreibt, aber gut habe mich geirrt... ich bekenne mich schuldig