Abrechnung bei Verbindung 2er Verfahren, FamR

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

03.05.2012, 12:56

Huhu,

also GA hat Scheidungsantrag gestellt, ganz normal, Gericht hat Aktenzeichen vergeben etc.
2 Monate später hat GA Antrag auf Zugwinn gestellt, welcher isoliert behandelt werden sollte.... Gericht hat neues Aktenzeichen für den Zugwinn vergeben...
Es gingen einige Schriftsätze hin und her, weil die Sache Zugewinn ja hier im Verbund zu betrachten ist und nicht selbstständig behandelt werden kann.
Letztenende erging ein Beschluss, dass das Verfahren Zugewinn zum Verfahren Ehescheidung verbunden wird.
So dann war Gerichtstermin, Gericht hat SW wie folgt festgelegt:

ES: 6000 €, VA 2400 €, Zugwinn 10000 €. Es wurde sich hier zum Zugewinn verglichen und noch über Hausrat, Mehrwert des Vergleichs ist 2000 €.

So nun würde ich halt nur eine Abrechnung machen über komplett alles, weil die beiden Verfahren Ehescheidung und Zugewinn ja ein Verbund sind. Also meine Abrechnung wäre wie folgt:
1,3 VG aus 18400
0,8 Vg aus 2000
1,2 TG aus 20400
1,0 € EG aus 10000
1,5 EG aus 2000.

oder muss ich hier irgendwie die beiden Verfahren getrennt abrechnen?
Lg Tine
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#2

03.05.2012, 13:16

Du darfst die vor der Verbindung entstandenen Gebühren gesondert abrechnen. Das wäre bei Dir die 1,3 VG aus 10.000.

Abgleich in jedem Fall nicht vergessen.
tine001
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#3

03.05.2012, 13:31

Quasi würde ich dann für das Verfahren Zugwinn die 1,3 VG aus 10000 € abrechnen.
für das Scheidungsverfahren dann separat: 1,3 VG aus 8400 € (ES+VA) + 0,8 VG aus 2000, TG aus 20400 (ES+Va+Zugwinn+Hausrat) und die 1,3 EG aus 10000 + 1,5 EG aus 2000... und die Abgleiche natürlich.... Richtig? Kann ja beim Scheidungsverfahren bei der VG nicht den Zugwinn mit reinnehmen, weil ich den ja dann doppelt hab, oder hab ich da grad nen Denkfehler.....

Problem ist bei mir nur grad, was ich auch eben erst gesehen hab, dass ich für das Zugewinnverfahren zwar PKH beantragt hab, aber keinen positiven Beschluss in der Akte hab und dann nach der Verbindung das Gericht die PKH im Scheidungsverfahren auf die Folgesache Zugewinn erstreckt hat.... Also wäre ja hier die oben erste Abrechnung wieder gut :)
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#4

03.05.2012, 14:17

Jo, wenn Ihr vorher keine VKH hattet, dann geht die getrennte Abrechnung der VG nicht. Ansonsten, wie Du richtig gesagt hast, eben den Zugewinn oben aus der VG rausnehmen und gesondert abrechnen.
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#5

29.08.2012, 12:13

Hier hänge ich mich mal dran:

Wir haben zwei zunächst isolierte und dann miteinander verbundene Verfahren. Einmal elterl. Sorge und einmal Umgangsrecht.

Wie gesagt, sind die Verfahren miteinander verbunden worden. Mandantin hat VKH.

Die jeweiligen VG sind vorher schon angefallen. Beides SW 3.000,00 €. Kann ich jetzt beide VG getrennt geltend machen oder muss ich etwas anrechnen? Hab schon überall nachgeschaut, blick da nicht durch :oops:
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#6

29.08.2012, 12:29

Du darfst getrennt abrechnen.
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lucy1510
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#7

30.08.2012, 09:46

:thx
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#8

03.09.2013, 12:10

Ich muss noch mal hierauf zurückgreifen.

Das Gericht hat mich - es hat länger gedauert, weil die Gerichtsakte bei einem SV war - nun angeschrieben und gebeten, die Anträge zurückzunehmen. Ich hatte, wie oben schon besprochen, getrennt abgerechnet. Nix da. Das Gericht schreibt:

"Die für das Verfahren vor dam AG A angefallene Verfahrensgebühr kann, neben der Verfahrensgebühr für das ursprüngliche Verfahren vor dem AG B, festgesetzt werden, jedoch dürfen die Gebühren gem. § 15 III RVG nicht höher sein als eine Gesamtgebühr des zusammengerechneten Streitwertes."

"Im nunmehr verbundenen Verfahren bezüglich des Umganrechts vor dem AG A ist bis zur Verbindung eine TG nicht angefallen."

Ist das richtig so? Ich habe überall gesucht, ich finde noch nicht mal was in meinen Büchern. Es ist zum Haare raufen.............
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#9

03.09.2013, 12:19

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