Hallo,
wer kann mir sagen, ob für das Rechtsbeschwerdeverfahren bzgl. der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gesonderte Gebühren entstehen?
Der Rechtsbeschwerde wurde abgeholfen und das Berufungsverfahren vor dem OLG mittlerweile beendet. Sind die Gebühren bzgl. der Rechtsbeschwerde mit der "normalen" Verfahrensgebühr abgegolten?
LG Attila
Rechtsbeschwerde wg. Wiedereinsetzung in vorherigen Stand
- el mirasol
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Also ich weiß, dass für die Wiedereinsetzung keine gesonderten Gebühren entstehen, weil da ja ein Anwaltsverschulden vorlag.
Die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO erfüllt einen neuen Gebührentatbestand. In der Vorbemerkung 3.2.1. ² Nr. 3 ist die Rechtsbeschwerde ja auch aufgeführt. Das müsste dann euer Fall eigentl. sein, oder?
Die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO erfüllt einen neuen Gebührentatbestand. In der Vorbemerkung 3.2.1. ² Nr. 3 ist die Rechtsbeschwerde ja auch aufgeführt. Das müsste dann euer Fall eigentl. sein, oder?
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Diese Begründung ist falsch. Wenn ein Anwaltsverschulden vorliegt, dann gibt es keine Wiedereinsetzung. Es enstehen keine gesonderten Gebühren, weil die Wiedereinsetzung mit dem Verfahren, für das sie beantragt wird, eine gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt.el mirasol hat geschrieben:...dass für die Wiedereinsetzung keine gesonderten Gebühren entstehen, weil da ja ein Anwaltsverschulden vorlag...