Verzichtserklärung Versorgungsausgleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Christina1501
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#1

26.04.2012, 15:31

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine dringende Frage.

Wie sieht es aus, wenn unsere Anwältin zu einem Termin bestellt wurde, wo sie nur auftreten sollte, um eine Verzichtserklärung für den Versorgungsausgleich abzugeben.

Die Bevollmächtigten sitzen in Düsseldorf und haben daher hier beim AG-Bezirk eine Vertretung gesucht um dies im Termin durchzuführen. Also es liegt keine U-Bevollmächtigung vor. Haben auch garkeine Unterlagen etc. und die Anwältin sich in nichts reingelesen.

Kann man denn jetz die Terminsgebühr alleine abrechnen im Pkh-Verfahren.?? Pkh war vorher schon bewilligt, wurde also nicht erst im Termin zur Abgabe der Verzichtserkärung gestellt.. Aber eigentlich darf doch die TG nicht alleine stehen.. Aber eine VG haben wiruns ja ganu genommen garnicht verdient...

Kann mir jemand weiterhelfen??????
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Adora Belle
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#2

26.04.2012, 15:42

Die VG ist immer "mit"verdient. Allerdings müßtet Ihr erstmal klären, ob Ihr beigeordnet seid, oder welche Vergütungsvereinbarung Ihr mit dem HBV getroffen habt.
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Anahid
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#3

26.04.2012, 15:43

Aber die PKH wurde doch bestimmt nicht für Eure Tätigkeit (Verzichtserklärung) bewilligt, sondern nur allgemein für die Vertretung, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

26.04.2012, 15:54

die Pkh ist allgemein für das Verfahren, unsere Anwältin hat erst im Termin erfahren, dass Pkh bewilligt wurde und vorher hat der Bevollmächtigte eine Kostenpauschale für 150 Euro vorgeschlagen. Sie wurde also nicht beigeordnet.

Ich wäre jetzt auch der Meinung das die VG immer mitverdient wird und zu der TG immer bei gehört....
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Adora Belle
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#5

26.04.2012, 15:58

Wenn Ihr für die Kostenpauschale beauftragt wurdet, dann muß Euch doch alles andere nicht interessieren. Mit der VKH habt Ihr nichts zu tun. Ich verstehe die Frage in dem Zusammenhang nicht.
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#6

26.04.2012, 16:15

Naja meine Chefin möchte aber jetzt das volle Geld haben, da sie ja vorher nicht wusste das Pkh bewilligt wurde...denn immerhin kriegt sie durch die Pkh - Abrechnung ca. 500 euro und durch die Pauschale nur 150 Euro^^ Ich weiß nicht wie ich es verständlicher erklären soll, sorry :(
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#7

26.04.2012, 16:27

Das ist ja gut und schön, aber Eure Chefin ist halt nicht beigeordnet. Und sowas klärt man vorher. Entweder ich mach nen Termin für 150 EUR pauschal, oder eben nicht. Erst zusagen und dann doch mehr haben wollen ist nicht. Außerdem wäre die Beiordnung ja dann so gelaufen, daß Deine Chefin HBV ist und der eigentliche HBV Korrespondenzanwalt. Üblicherweise teilt man dann die insgesamt gezahlten PKH-Gebühren hälftig. Darauf hab ich als HBV auch keinen Bock, da sind nämlich Arbeit und Vergütung sehr ungerecht verteilt. Bloß in den Termin tanzen und VA-Verzicht erklären ist ja nun auch kein Riesending. Das ist mit 150 EUR m.E. angemessen bezahlt.
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Anahid
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#8

26.04.2012, 18:08

Adora Belle absolut :zustimm

Man kann nicht erst eine Gebührenvereinbarung treffen und die dann nachher über den Haufen schmeißen wollen, weil man vielleicht anders mehr Geld bekommen hätte. Das weiß man vorher und hat ja auch nichts damit zu tun, ob Deine Chefin erst im Termin erfahren hat, dass PKH bewilligt wurde. Wäre keine PKH bewilligt, hätte Deine Chefin nach dem RVG ja auch höhere Ansprüche als die vereinbarten 150,00 €. Also die Argumentation mit der PKH hinkt sowieso schonmal.
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