Streitwert ausgesetzter VA
Verfasst: 26.04.2012, 07:59
Hallo.
Ehescheidung war Ende 2007. SW wurde hier auf 2000 € für den VA bestimmt. Im Gt wurde beschlossen, dass der VA ausgesetzt wird. Nunmehr wurde das Verfahren vor 3 Monaten wieder aufgenommen. Gericht hat SW abermals auf 2000 € festgesetzt, was ich aber falsch sehe, weil wir hier 4 Anwartschaften haben, würde ich nach den neuen Vorschrifte 40 % vom SW der Ehesache abrechnen.... Seh ich doch richtig oder? Jetzt neues Recht, also SW-Berechnung nach neuem Recht, egal ob Scheidung nach dem alten Recht war......
LG Tine
Ehescheidung war Ende 2007. SW wurde hier auf 2000 € für den VA bestimmt. Im Gt wurde beschlossen, dass der VA ausgesetzt wird. Nunmehr wurde das Verfahren vor 3 Monaten wieder aufgenommen. Gericht hat SW abermals auf 2000 € festgesetzt, was ich aber falsch sehe, weil wir hier 4 Anwartschaften haben, würde ich nach den neuen Vorschrifte 40 % vom SW der Ehesache abrechnen.... Seh ich doch richtig oder? Jetzt neues Recht, also SW-Berechnung nach neuem Recht, egal ob Scheidung nach dem alten Recht war......
LG Tine