Streitwert ausgesetzter VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

26.04.2012, 07:59

Hallo.

Ehescheidung war Ende 2007. SW wurde hier auf 2000 € für den VA bestimmt. Im Gt wurde beschlossen, dass der VA ausgesetzt wird. Nunmehr wurde das Verfahren vor 3 Monaten wieder aufgenommen. Gericht hat SW abermals auf 2000 € festgesetzt, was ich aber falsch sehe, weil wir hier 4 Anwartschaften haben, würde ich nach den neuen Vorschrifte 40 % vom SW der Ehesache abrechnen.... Seh ich doch richtig oder? Jetzt neues Recht, also SW-Berechnung nach neuem Recht, egal ob Scheidung nach dem alten Recht war......

LG Tine
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Anahid
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#2

26.04.2012, 09:00

Der Streitwert müsste, da sich 2009 alles geändert hat, auf neues Recht festzusetzen sein. Guck mal hier http://openjur.de/u/56700.html, vielleicht hilft Dir das weiter.
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