Streitwert Arbeitsrecht
Verfasst: 25.04.2012, 20:25
Hallo,
wir vertreten eine Mandantin in einer Kündigungsangelegenheit.
Darüber hinaus in der Angelegenheit bzgl. der Transfergesellschaft bzgl. eines Vertrages.
Nu möchte ich die Angelegenheit abrechnen.
Ich denke bzgl der Kündigungssache
Vierteljahresbruttogehalt
bzgl. des Vertrages in eine Transfergesellschaft
der Vertrag ist mit einem neuen Arbeitsvertrag gleichzusetzen und wäre demnach
ebenfalls mit einem Vierteljahresbruttogehalt berechnet.
Richtig?
wir vertreten eine Mandantin in einer Kündigungsangelegenheit.
Darüber hinaus in der Angelegenheit bzgl. der Transfergesellschaft bzgl. eines Vertrages.
Nu möchte ich die Angelegenheit abrechnen.
Ich denke bzgl der Kündigungssache
Vierteljahresbruttogehalt
bzgl. des Vertrages in eine Transfergesellschaft
der Vertrag ist mit einem neuen Arbeitsvertrag gleichzusetzen und wäre demnach
ebenfalls mit einem Vierteljahresbruttogehalt berechnet.
Richtig?