Streitwert Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RAService
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#1

25.04.2012, 20:25

Hallo,

wir vertreten eine Mandantin in einer Kündigungsangelegenheit.
Darüber hinaus in der Angelegenheit bzgl. der Transfergesellschaft bzgl. eines Vertrages.

Nu möchte ich die Angelegenheit abrechnen.
Ich denke bzgl der Kündigungssache
Vierteljahresbruttogehalt
bzgl. des Vertrages in eine Transfergesellschaft
der Vertrag ist mit einem neuen Arbeitsvertrag gleichzusetzen und wäre demnach
ebenfalls mit einem Vierteljahresbruttogehalt berechnet.
Richtig?
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Anahid
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#2

26.04.2012, 09:02

:dafuer
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

26.04.2012, 09:56

Supi
Für die Kündigung nehme ich dann die letzten drei Bruttogehälter der alten Firma
und für den Übergang in die Transfergesellschaft nehme ich dann die Gehälter die zu erwarten sind
oder kann ich hier auch ruhig die letzten drei MOnate nehmen. Die Kündigung ist zum Juni 2012, dann
geht es in die Transfergesellschaft mit neuen Konditionen.
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#4

26.04.2012, 10:02

Für den Übergang in die Transfergesellschaft würde ich die neuen Konditionen nehmen.
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