Beweisbeschluss = selbständiges Beweisverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

19.04.2007, 20:13

Hey Leute,

hatte heute Prüfung in Gebührenrecht und ich fühle mich sehr unsicher, weil die Aufgaben irgendwie komisch gestellt waren.

Ich versuche einfach mal die Aufgabe wiederzugeben:

Mdt. will Forderung in Höhe von 5000 € zunächst außergerichtlich geltend machen.

Der Gegner zahlt nicht woraufhin der RA beauftragt wird, Klage einzureichen.

Das Gericht erteilt einen Beweisbeschluss, dass ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen soll.

Anhand des Gutachtens stellt sich raus, dass der Schaden sogar 9000 beträgt.

Der RA eröht die Klage und gewinnt den Prozess.

Meine Frage ist, heißt Beweisbeschluss, dass ein selbständiges Beweisverfahren stattgefunden hat oder ist das hier ohne Bedeutung?

Ich habe das Beweisverfahren abgerechnet, aber irgendwie hat das garkein anderer. Meine Schulkameradin meinte, dass ein Beweisbeschluss nicht immer gleich ein Verfahren bedeutet. Ich kann es leider nicht beurteilen, da ich seit Beginn der Ausbildung in der Inkasso-ZV-Abteilung sitze.

Kann mir bitte jemand schnell helfen?
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Sandra S.
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#2

19.04.2007, 20:18

Also Beweisbeschluss heißt nicht selbständiges Beweisverfahren. Ein selbständiges Beweisverfahren muss gesondert beantragt werden. In deinem Fall wäre die Abrechnung wie folgt:

1,3 Geschäftsgebühr aus 5.000 €
zzgl. Auslagen und USt.

1,3 Verfahrensgebühr aus 9.000 € (wegen Klageerhöhung)
abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr aus 5.000 €
1,2 Terminsgebühr aus 9.000 € (??? - stand was von Termin in der Aufgabe?)
zzgl. Auslagen und USt.

So hätte ich es jetzt zumindest gemacht...
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#3

19.04.2007, 20:18

naja die Gebühren dürften dieselben sein, ob nun normales Verfahren oder BEweisverfahren..

ein Beweisbeschluss ist ein Beschluss wo drin steht, über was Beweis erhoben werden soll (durch Parteivernehmung, Gutachten etc.), das müssen die Richter halt vorher in einem Beschluss "festsetzen".. in der BRAGO gabs dafür noch ne extra Beweisgebühr

wenn du folgendes abgerechnet hast, liegst du richtig:

1,3 GG aus Wert 5.000
abzgl. Anrechnung 0,65 GG aus 5.000
P+T bleibt in voller Höhe bestehen
MwSt..

1,3 VG aus Wert 9.000
P+T
MwSt usw.

fraglich ist noch, ob es einen Termin gab oder das Verfahren nur schriftlich geführt wurde, was aus der Aufgabenstellung (wie so häufig) nicht hervorgeht (hätte ich auch so dazugeschrieben)

@Sandra: rechnest du jetzt schon nach der neulich besprochenen These ab, dass die VG angerechnet wird und nicht die GG?? ;-)
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Sandra S.
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#4

19.04.2007, 20:20

War wohl einen Tick schneller :wink:

Aber schön, dass wir einer Meinung sind...
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#5

19.04.2007, 20:21

naja nicht ganz..
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Sandra S.
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#6

19.04.2007, 20:24

Pepsi hat geschrieben: @Sandra: rechnest du jetzt schon nach der neulich besprochenen These ab, dass die VG angerechnet wird und nicht die GG?? ;-)
Um ehrlich zu sein, hab ich die Kostenrechnungen schon immer so gemacht, also Anrechnung erst nach der Verfahrensgebühr. Allerdings haben wir dann trotzdem nur die halbe Geschäftsgebühr als Nebenforderung eingeklagt und dann die volle Verfahrensgebühr im KFA beantragt. Schon allein mit der Begründung, weil die Geschäftsgebühr (und wenns auch nur die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist) nichts im KFA zu suchen hat.
Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#7

19.04.2007, 21:11

Wir lernen die Abrechnung in der Schule genau so wie Sandra S., also Anrechnung erst nach der Verfahrensgebühr. Is das nicht eigentlich egal?
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Curry
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#8

20.04.2007, 08:10

Die Abrechnung an den Mandanten hat ja auch so zu erfolgen, wie Sandra S. es geschrieben hat. Die "neue These" ist doch nur in einer Klage oder im MB anzuwenden. So sehe ich das zumindest.
Curry

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StineP

#9

20.04.2007, 08:17

jepp, sehe das auch so
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#10

20.04.2007, 08:37

das taucht aber nur auf, wenn man die GG schon abgerechnet hat und dann das ger. abrechnen will.. ansonsten mag ich diese nachberechnungen net und mache immer ne komplett neue Rg mit GG und VG und storniere die alte..

ich weiß gar nicht mehr, wie das iner Schule war..

@Kobudo: ja egal isses, wir streiten uns gerade in einem anderen Thread dadrum ;-) bzw um die Geltendmachung der kompletten oder halben GG im MB oder Klage
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