KFA nach VU
Verfasst: 25.04.2012, 12:34
Hallo zusammen!
Ich habe mal wieder eine Frage, die für Euch bestimmt kinderleicht zu beantworten ist. Folgender Sachverhalt:
Wir sind Beklagtenvertreter und haben gegenüber Mdt. bereits abgerechnet: GW 123,90€, 1,3 Verf.geb. 3100 und 1,2 TG 3104 + PTE + USt = 89,25€.
Heute fand Termin statt. Kläger/-vertreter sind nicht erschienen. Es erging auf unseren Antrag hin VU. Hierin wurde die Klage abgewiesen und der Ggs. (Kläger) die Kosten auferlegt.
Ich soll jetzt einen KFA machen. Wie sieht der aus???
Und: Muss/kann ich gegenüber der Mdt. noch etwas abrechnen?
Vielen Dank Euch schon einmal im Voraus!
Ich habe mal wieder eine Frage, die für Euch bestimmt kinderleicht zu beantworten ist. Folgender Sachverhalt:
Wir sind Beklagtenvertreter und haben gegenüber Mdt. bereits abgerechnet: GW 123,90€, 1,3 Verf.geb. 3100 und 1,2 TG 3104 + PTE + USt = 89,25€.
Heute fand Termin statt. Kläger/-vertreter sind nicht erschienen. Es erging auf unseren Antrag hin VU. Hierin wurde die Klage abgewiesen und der Ggs. (Kläger) die Kosten auferlegt.
Ich soll jetzt einen KFA machen. Wie sieht der aus???
Und: Muss/kann ich gegenüber der Mdt. noch etwas abrechnen?
Vielen Dank Euch schon einmal im Voraus!