Strafverfahren/Entziehung FE/Beschwerde
Verfasst: 25.04.2012, 09:53
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich habe hier eine Akte bei der ich aufm Schlauch stehe.
Unser Mandant hatte einen Autounfall. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Wir haben die Akte bei der Sta angefordert, eine Einlassung dazu geschrieben. Sodann erhielten wir eine Anklageschrift der Sta. Es folgte ein Verhandlungstermin sowie Urteil in dem stand, dass Mdt. Geldstrafe zahlen und den FE abgeben müsse. Dagegen haben wir Rechtsmittel eingelegt (Berufung). Nach Verhandlungstermin ist die Berufung soweit durch. Entziehung der FE wurde aufgehoben.
Dann bekam ich vom AG einen Beschluss in dem stand, dass der Mdt. die FE abgeben müsse. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt (Beschwerde). Diese wurde verworfen. Kosten wurden uns aufgegeben.
Was mich jetzt ein wenig verwirrt, ist der Beschluss des AG hinsichtlich der Entziehung der FE. Das steht doch schließlich schon im Urteil ??!!
Hinsichtlich der Abrechnung der ganzen Sache bin ich mir auch nicht sicher. Ich würde es wie folgt machen:
I. Instanz
4100 165,00 €
4104 140,00 €
4106 140,00 €
4108 230,00 €
7002
7000
GK AE
7008
II. Instanz
4124 270,00 €
4126 270,00 €
7002
7008
Ist das so ok?
Oder kann ich noch was für die Beschwerde abrechnen?
Vielen Dank schon ein mal für Eure Meinungen.
LG Naughty
ich habe hier eine Akte bei der ich aufm Schlauch stehe.
Unser Mandant hatte einen Autounfall. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Wir haben die Akte bei der Sta angefordert, eine Einlassung dazu geschrieben. Sodann erhielten wir eine Anklageschrift der Sta. Es folgte ein Verhandlungstermin sowie Urteil in dem stand, dass Mdt. Geldstrafe zahlen und den FE abgeben müsse. Dagegen haben wir Rechtsmittel eingelegt (Berufung). Nach Verhandlungstermin ist die Berufung soweit durch. Entziehung der FE wurde aufgehoben.
Dann bekam ich vom AG einen Beschluss in dem stand, dass der Mdt. die FE abgeben müsse. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt (Beschwerde). Diese wurde verworfen. Kosten wurden uns aufgegeben.
Was mich jetzt ein wenig verwirrt, ist der Beschluss des AG hinsichtlich der Entziehung der FE. Das steht doch schließlich schon im Urteil ??!!
Hinsichtlich der Abrechnung der ganzen Sache bin ich mir auch nicht sicher. Ich würde es wie folgt machen:
I. Instanz
4100 165,00 €
4104 140,00 €
4106 140,00 €
4108 230,00 €
7002
7000
GK AE
7008
II. Instanz
4124 270,00 €
4126 270,00 €
7002
7008
Ist das so ok?
Oder kann ich noch was für die Beschwerde abrechnen?
Vielen Dank schon ein mal für Eure Meinungen.
LG Naughty