Strafverfahren/Entziehung FE/Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

25.04.2012, 09:53

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich habe hier eine Akte bei der ich aufm Schlauch stehe.

Unser Mandant hatte einen Autounfall. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Wir haben die Akte bei der Sta angefordert, eine Einlassung dazu geschrieben. Sodann erhielten wir eine Anklageschrift der Sta. Es folgte ein Verhandlungstermin sowie Urteil in dem stand, dass Mdt. Geldstrafe zahlen und den FE abgeben müsse. Dagegen haben wir Rechtsmittel eingelegt (Berufung). Nach Verhandlungstermin ist die Berufung soweit durch. Entziehung der FE wurde aufgehoben.

Dann bekam ich vom AG einen Beschluss in dem stand, dass der Mdt. die FE abgeben müsse. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt (Beschwerde). Diese wurde verworfen. Kosten wurden uns aufgegeben.

Was mich jetzt ein wenig verwirrt, ist der Beschluss des AG hinsichtlich der Entziehung der FE. Das steht doch schließlich schon im Urteil ??!!

Hinsichtlich der Abrechnung der ganzen Sache bin ich mir auch nicht sicher. Ich würde es wie folgt machen:

I. Instanz
4100 165,00 €
4104 140,00 €
4106 140,00 €
4108 230,00 €
7002
7000
GK AE
7008

II. Instanz
4124 270,00 €
4126 270,00 €
7002
7008

Ist das so ok?
Oder kann ich noch was für die Beschwerde abrechnen?

Vielen Dank schon ein mal für Eure Meinungen.

LG Naughty
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Adora Belle
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#2

25.04.2012, 10:02

Ich verstehe den Verfahrensgang nicht. Wieso beschließt das Amtsgericht über die FE-Entziehung, wenn sein Urteil bereits vom Landgericht kassiert wurde. Da stimmt irgendwas nicht.

Grundsätzlich sind Beschwerden in Strafsachen von der jeweiligen Verfahrensgebühr umfaßt und weden nicht gesondert abgerechnet. Trotzdem kann man in Deinem Fall noch nicht über die Abrechnung sagen. Erstmal mußt Du das oben klären.
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#3

25.04.2012, 11:00

Das verstehe ich ja auch nicht ...

Ich kann nur sagen, dass ich in der Akte erst das Urteil bekommen habe in dem stand, dass die FE entzogen wird. Danach bekam ich vom AG einen Beschluss in dem noch mal stand, das die FE entzogen wird (dort hat man sich auch auf das Urteil bezogen).
Danach bekam ich dann das Urteil aus der II. Instanz.

Deswegen verstehe ich den Verlauf ja auch nicht so wirklich.
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#4

25.04.2012, 11:03

Oben hast Du aber angegeben, daß der Beschluß des Amtsgericht nach dem Urteil des Landgerichtes erging.

Wenn es so war wie jetzt geschildert, dann hat das Amtsgericht wegen der Berufung, weil also noch keine Rechtskraft eintrat, schon mal die vorläufige Entziehung angeordnet. In dem Fall gehört die Beschwerde noch zur VG erster Instanz. Die kannst Du wegen der Mehrarbeit erhöhen.

Im übrigen ist es eher unwahrscheinlich, daß überall Mittelgebühren angefallen sind. Aber das ist ein anderes Problem.
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#5

25.04.2012, 11:40

Ach so. Ja, entschuldige, das habe ich dann unglücklich formuliert.

Hier werden immer Mittelgebühren abgerechnet, solange der RA keinen anderen Hinweis verfügt.

Ich danke dir für deine Erläuterungen!
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