Klageerweiterung, Klagerücknahme --> Gegenstandswerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1

25.04.2012, 09:19

Guten Morgen,

ich krübele seit gestern Vormittag über einer Abrechnung:

Seitens des Gerichts wurde der Gegenstandswert wie folgt festgesetzt:

Für das Verfahren bis 20.10. auf 12.058
Für das Verfahren vom 21.10. bis 04.01. auf 14.469
Für das Verfahren vom 05.01. bis 09.01. auf 12.058
Für das Verfahren vom 10.01. bis 03.04. auf 19.294
für das Verfahren vom 03.04. ab Stellung der Anträge auf 16.882
für den Vergleich auf 18.888

Was soll das?! Ich stehe total auf dem Schlauch! Welchen Wert nehme ich für Verfahrensgebühr und Terminsgebühr oder muss ich mehrere Gebühren nehmen?!

Grüße
Naylu
gkutes

#2

25.04.2012, 09:21

für die VG den höchsten jemals anhängigen Wert. Also Klageforderung + Erhöhung + Erhöhung etc
für die TG isses wichtig, wann der termin war
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naylu
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#3

25.04.2012, 09:28

Ok, aber warum gibt es dann in der Festsetzung so viele verschiedene Verfahrenswerte?? Warum setzt man nicht einfach den höchsten Wert fest?
gkutes

#4

25.04.2012, 09:35

weil das Gericht die Werte so festsetzt, wie sie auch im Verfahren entstehen. Außerdem ist es hier gut möglich, dass die TG zB nicht aus dem höchsten Wert angefallen ist...

auf welche Werte kommst du nun?
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naylu
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#5

25.04.2012, 09:41

na dann würd ich mal behaupten


Verfahrensgebühr 19.294,00
Terminsgebühr 16.882,00 (Termin war am 03.04. und im Schreiben des Gerichts heißt es: "Vom 03.04. ab Stellung der Anträge")
Einigungsgebühr 18.888,00

keine Beachtung des § 15 III weil Vergleichswert niedriger ist als der Verfahrenswert!

Korrekt?
gkutes

#6

25.04.2012, 09:45

nein, leider nicht

also, ich hatte ja geschrieben "Klageforderung + Erhöhung + Erhöhung etc"
du musst die einzelnen Erhöhungen ausklamüsern. Und diese dann zu 12.058 addieren.

TG is ok

EG - hier liegt wohl ein Mehrvergleich vor? letzter Wert des Verfahrens war 16T und der Vgl ist 18T?
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#7

25.04.2012, 09:54

Also Klageforderung waren 12.058
plus Differenz zu 14.469 sind 2.411
abzgl Differenz zu 12.058 sind - 2.411
plus Differenz zu 12.058 sind 7.236
ergibt 19.294

stimmt, letzter Wert des Verfahrens sind 16.688!

Also VG 19.294
TG 16.882
1,0 EG 16.688
1,5 EG 2006 plus 0,8er Differenz
gkutes

#8

25.04.2012, 10:11

nicht dividieren! nur addieren :D
Grundsatz: einmal entstandene Gebühren reduzieren sich nicht mehr

ansonsten dürften wirs dann haben :D
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naylu
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#9

25.04.2012, 10:18

AHA :pfeif Also Verfahrensgebühr Gegenstandswert 21705 €?

Hab diese Rechnung gezaubert .... Den Wert ändere ich dann noch:

Gegenstandswert: 19.294,10 €
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV
Teilgebühr, § 15 III RVG 839,80 €
Gegenstandswert: 2.005,81 €
0,8 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3101 VV
Teilgebühr, § 15 III RVG 128,80 €
gem. § 15 III RVG max. Höchstsatzgebühr 839,80 €
Gegenstandswert: 16.882,48 €
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 727,20 €
Gegenstandswert: 16.882,48 €
1,0 Einigungsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 1003 VV 606,00 €
Gegenstandswert: 2.005,81 €
1,5 Einigungsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 1000 VV 241,50 €
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 €
Zwischensumme 2.434,50 €
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 2.434,50 € 462,56 €
Endsumme 2.897,06 €
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#10

25.04.2012, 10:25

Ich würde die TG nach 19.294 nehmen, weil offenbar vor Stellung der Anträge schon verhandelt wurde (wegen der Formulierung in der Streitwertfestsetzung vermute ich das jedenfalls)
Grüße - sansibar
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