Streitwert Arbeitsrecht....

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Katharina28
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#1

18.04.2012, 21:00

Hallo,

folgender Sachverhalt: Unser Mandant ist schon seit längerer Zeit krank geschrieben und wollte nun auch den Job wechseln. Hatte um Überprüfung gebeten, ob er wohl eine Abfindung bekommen könnte.

Wir haben mit dem Arbeitgeber korrespondiert und folgenden Vergleich abgeschlossen:

1. AV endet zum 30.06.
2.18.000,00 € Abfindung
3. qualifiziertes Zeugnis wird erstellt
4. Sollten noch Urluabsansprüche bestehen, werden diese bei Beendigung des AV Berücksichtigung finden
5. Firmeneigentum soll zurück gegeben werden
6. Schweigepflicht besteht fort

Was hab ich denn jeztzt hier für nen Streitwert? Muss nunmehr mit der RS abrechnen=! Danke für Eure Hilfe.

LG
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
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kl33n3
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#2

18.04.2012, 21:14

Eventuell Streitwerttabelle zu Rate ziehen, da würde ich zumindest mal reinschauen :).
Der Sieger wird im Ziel gekürt, nicht auf den ersten Metern…
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Riprie
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#3

19.04.2012, 08:40

Vierteljahresgehalt (einschl. Weihnachtsgeld) zzgl. 250 € (wenn kein Streit über den Inhalt war) oder sonst 1 Brutto-Monatsgehalt fürs Zeugnis.
Die Abfindung müsste meiner Meinung nach hinzugerechnet werden, da diese ja nicht im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage entstanden ist. Hierzu würd ich aber gern noch andere Meinungen hören?!?!
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Jerry
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#4

19.04.2012, 08:42

Ich würde hier auf jeden Fall den Streiwert festsetzen lassen...geht eigentlich immer ganz fix.
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Jerry
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#5

19.04.2012, 08:44

:oops: oh war nicht gerichtlich was?! Sorry
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Anahid
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#6

19.04.2012, 08:52

Meiner Meinung nach kannst Du folgende Streitwerte ansetzen:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: 3 Bruttomonatsgehälter
Zeugnis: 1 Bruttomonatsgehalt

Die Abfindung wirkt nicht streitwerterhöhend. Diese wird ja praktisch vereinbart im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für die Punkte 4 - 6 gibt es m.E. keine gesonderte Streitwerterhöhung.
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Katharina28
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#7

19.04.2012, 22:24

Aber es ging ja hauptsächlich um die Abfindung. Im SW-Katalog steht doch drin, dass sich diese nur nicht streitwerterhöhend auswirkt, wenn es Bestandteil einer Kündigungsschutzklage ist. Die Kündigung war hier keineswegs streitig.
Die restlichen Punkte würde ich auch wohl so sehen.

Nochmals Danke vorab...
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#8

20.04.2012, 08:51

Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht streitig war und es nur um die Abfindung ging, dann nimm die Abfindung als Streitwert. Dann fällt natürlich der SW für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses weg.

Find den Sachverhalt aber witzig. Ich will den Job wechseln und dafür auch noch eine Abfindung von meinem Arbeitgeber? Nette Idee :shock:
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Katharina28
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#9

20.04.2012, 21:06

Ja, ehrlich gesagt, hatten wir auch nicht mit so nem "Geschäft" gerechnet. Hatten halt nur mal "freundlich" angefragt..... :D
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bostonia
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#10

21.04.2012, 09:30

Ich kenne auch jemanden, der war zwei Jahre in der Firma, hat den Job gewechselt und hat eine Abfindung mit dem AG ausgehandelt, die er auch bekommen hat.
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