Nochmal VKH...Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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maka2
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#1

18.04.2012, 10:33

Hallo,

hab schon wieder ne Frage. Familienrecht :evil:

Kann ich bei VKH auch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld geltend machen? Oder nur die "normalen" Gebühren?

:thx

LG, maka2
Sonea

#2

18.04.2012, 10:35

Alles geltend machen. Was nicht erstattet werden kann, wird schon abgesetzt. :twisted:
sansibar
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#3

18.04.2012, 10:35

Kommt darauf an, ob ihr zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet seid oder nicht. Mit der Suchfunktion kommst du sicher weiter
Grüße - sansibar
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#4

18.04.2012, 10:35

Kommt drauf an, wie die Beiordnung gefaßt ist. Du wirst nicht drumrum kommen, den Beschluß zu finden. :wink: Sowas kannst Du auch gut in einem Thread weiterverfolgen, da braucht es kein neues Thema für.
maka2
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#5

18.04.2012, 10:37

:thx

Sorry, ich werd mir die Suchfunktion mal etwas genauer ansehen :oops:

LG,
maka2
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#6

18.04.2012, 20:35

sansibar hat geschrieben:Bedingungen eines ortsansässigen RA
Die gibt es nicht mehr, siehe § 121 Abs. 3 ZPO.
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