Hallo,
hab schon wieder ne Frage. Familienrecht
Kann ich bei VKH auch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld geltend machen? Oder nur die "normalen" Gebühren?
LG, maka2
Nochmal VKH...Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld?
Alles geltend machen. Was nicht erstattet werden kann, wird schon abgesetzt. :twisted:
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Kommt darauf an, ob ihr zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet seid oder nicht. Mit der Suchfunktion kommst du sicher weiter
Grüße - sansibar
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Kommt drauf an, wie die Beiordnung gefaßt ist. Du wirst nicht drumrum kommen, den Beschluß zu finden. Sowas kannst Du auch gut in einem Thread weiterverfolgen, da braucht es kein neues Thema für.
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Die gibt es nicht mehr, siehe § 121 Abs. 3 ZPO.sansibar hat geschrieben:Bedingungen eines ortsansässigen RA