Abrechnung Arbeitsrecht außergerichtlich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lotta_089
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#1

12.04.2012, 15:25

Hallo, brauche mal dringend Eure Hilfe!

Soll eine Arbeitsrechtssache abrechnen, in welcher wir zunächst 4 Abmahnungen und dann eine fristlose Kündigung gefertigt haben. Meine Idee wäre hier eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Wert von 4 Bruttogehältern für die Abmahnungen und dann eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Wert 3 Bruttogehälter.

Dann hat der Gegner Kündigungsschutzklage eingereicht, die Gebühren sind ja klar, aber rechne ich dann die Geschäftsgebühr der fristlosen Kündigung an und die andere bleibt voll bestehen (sollte die Abrechnung so richtig sein ;-) )
Nimju
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#2

12.04.2012, 16:40

Hallo Lotta,

also der Streitwert bei Abmahnungen im Arbeitsrecht wird von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk wohl unterschiedlich gehandhabt. Überwiegend üblich ist es, pro Abmahnung ein Bruttomonatsgehalt zu nehmen.

Für die Kündigung wird als Gegenstandswert das dreifache Bruttomonatsgehalt genommen.

Ich hätte jede Abmahnung einzeln abgerechnet, da jedes Mal ein neuer Auftrag vorliegt und die fristlose Kündigung ebenfalls extra berechnet. Bei nachfolgender gerichtlicher Tätigkeit würde ich lediglich die Geschäftsgebühr der fristlosen Kündigung auf die Verfahrensgebühr anrechnen, da ja kein Verfahren gegen die Abmahnungen, sondern nur gegen die Kündigung vorgelegen hat.
:wink2

Viele Grüße aus dem regnerischen Süden

Nimju
Lotta_089
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#3

12.04.2012, 17:26

Hört sich eigentlich plausibel an, war mir aber absolut nicht sicher ob ich wirklich für jede Abmahnung eine neue Gebühr bekomme. Hab das erst auch gedacht, den Gedanken dann aber wieder verworfen :D

Danke für die Antwort :)
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