Gebühren für Beschwerde (Antragsgegner) sowie Festsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pogola342
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#1

11.04.2012, 08:40

Hallo!

Der Sachverhalt:

Gegenseite hat Beschwerde eingelegt. Wir sind gegen angegangen (auch erfolgreich). Amtsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und Landgericht hat sie zurückgewiesen.

Nun wollen wir die Kosten festsetzen lassen. Bekommen wir eine 0,5 Verfahrensgebühr nach 3500 VV RVG?

Danke für eure Hilfe =)

lg JoJo =)
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Anahid
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#2

11.04.2012, 08:48

Ja, die bekommt Ihr.
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gkutes

#3

11.04.2012, 09:39

jo - kannste geltend machen (also wenn in der KGE auch die Kostentragung festlegt)
cjdenver
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#4

11.04.2012, 22:20

so isses. und wenn die entscheidung über die beschwerde keine KGE hat dann die halt nachträglich beantragen ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
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......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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