Einigungsgebühr nach Erledigung der Hauptsache
Verfasst: 02.04.2012, 14:39
Hallo Ihr Lieben da draußen,
wir haben hier (4 RA-Fachangestellte ) einen kleinen Zwist und ich hoffe, durch Euch "Licht ins Dunkel" bringen zu können.
Folgender Fall.
Forderung 800,00 € - VU erwirkt
Gebühren sind mir klar 3100 und 3105 (1,3 und 05,)
bereits im Verfahren erhielten wir den Auftrag die Klage um 300,00 € zu erhöhen; dazu kam es aber nicht mehr VU nur über 800,00 € ergangen.
Danach Einigung mit Gegenseite über alles:
jetzt meiner Meinung nach noch folgende Gebühren (natürlich mit Anrechnung )
3101 0,8 wegen vorzeitiger Erledigung der HS auf 300,00
3104 1,2 auf 300,00 Terminsgebühr entsteht auch bei außergerichtlicher Einigung
1000 1,5 auf 300,00 weil nicht gerichtlich
1003 1,0 aiuf 800,00 weil gerichtliche Forderung auch verglichen
Es geht um die Einigungsgebühr . Eine unserer Kolleginnen meint es gäbe aufgrund der 3101 Gebühr auch nur eine 1003 Einigungsgebühr über die 300,00 €, da eine Kombination aus außergerichtlicher 1000 Gebühr und gerichtlicher 3101 gebühre nicht geht.
Wer ist nun schlauer sie oder wir??
Hoffe es war nicht zu durcheinander dargestellt..
Lieben Dank aus Hamburg
wir haben hier (4 RA-Fachangestellte ) einen kleinen Zwist und ich hoffe, durch Euch "Licht ins Dunkel" bringen zu können.
Folgender Fall.
Forderung 800,00 € - VU erwirkt
Gebühren sind mir klar 3100 und 3105 (1,3 und 05,)
bereits im Verfahren erhielten wir den Auftrag die Klage um 300,00 € zu erhöhen; dazu kam es aber nicht mehr VU nur über 800,00 € ergangen.
Danach Einigung mit Gegenseite über alles:
jetzt meiner Meinung nach noch folgende Gebühren (natürlich mit Anrechnung )
3101 0,8 wegen vorzeitiger Erledigung der HS auf 300,00
3104 1,2 auf 300,00 Terminsgebühr entsteht auch bei außergerichtlicher Einigung
1000 1,5 auf 300,00 weil nicht gerichtlich
1003 1,0 aiuf 800,00 weil gerichtliche Forderung auch verglichen
Es geht um die Einigungsgebühr . Eine unserer Kolleginnen meint es gäbe aufgrund der 3101 Gebühr auch nur eine 1003 Einigungsgebühr über die 300,00 €, da eine Kombination aus außergerichtlicher 1000 Gebühr und gerichtlicher 3101 gebühre nicht geht.
Wer ist nun schlauer sie oder wir??
Hoffe es war nicht zu durcheinander dargestellt..
Lieben Dank aus Hamburg