Zwischenstreit über Nebenintervention - wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Britannia
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#1

27.03.2012, 13:40

Hallo Liebe Foris!

So, habe mal ein Frage, komme hier nämlich überhaupt nicht weiter:

Unserem Mandanten wurde in einem Rechtsstreit der Streit verkündet. Wir sind dem Rechtsstreit dann auf Seiten der Klägerin beigetreten.
Mit Urteil wurden die Kosten des Rechtsstreits einschl. außergerichtlicher Kosten der Streitverkündeten (also unserer Kosten) der Beklagten auferlegt. Streitwert: 30.000,00 €.
Soweit so gut, da weiß ich was ich abrechnen muss.

Der Beklagten wurde allerdings auch die Kosten über den Zwischenstreit der Nebenintervention auferlegt.
Streitwert: 5.000,00 €.

Ich weiß nicht wirklich was ich abrechnen kann, finde in meiner Literatur nichts dazu.
Ich vermute, dass ich eine 3100 nach einem Streitwert von 5.000,00 € abrechnen kann.
Die Frage wäre dann für mich, muss ich die Verfahrensgebühr auf die andere Verfahrensgebühr anrechnen?

VG, Britannia
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